Langhaarnetzwerk

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BeitragVerfasst: 25.01.2019, 08:36 
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Noch zu den zusammengefassten Bestellungen:
Das ist tatsächlich mir passiert, meine beiden Blackfriday Lillarose Bestellungen wurden zusammengefasst (waren aber auch recht gleichzeitig bestellt und zusammen unterwegs). Durfte dann zusammen nachzahlen (eine der beiden wäre eigentlich ohne EUSt gewesen), und die Rechnung hab ich null verstanden. Da steht "einmal ohne Mehrwertsteuer, 15,xx €" und drunter "mit Mehrwertsteuer Auslegepauschale 10 € + 1,90 € Mehrwertsteuer" und die "Mehrwertsteuer" haben sie dann noch auf 2 € aufgerundet (aha? :lol: ) .
Und die beiden Briefe sind auch beim Zoll geöffnet worden, stand dick drauf, dass sie reingeguckt haben.

Ansonsten kam meine nachbestelle L Phoebe hier mit exakt 5 Euro EUSt und 6 Euro Bearbeitungsgebühr an (ich hatte vorher 4,89 € ausgerechnet und gedacht, sie kommt so durch - aber kommt ja auch auf den aktuellen Kurs an). :roll: :wink: Aber naja, so ist es halt.


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BeitragVerfasst: 25.01.2019, 08:44 
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Was ist eigentlich wenn der Verkäufer das ungefragt falsch deklariert.

Also mal beispielsweise TT gibt das nicht korrekt an aber es wird rausgezogen und man muss da mit Rechnung antanzen. Dann sehen die ja dass das nicht übereinstimmt.

Aber nun kann man als Käufer ja nicht beeinflussen wie der Verkäufer das deklariert oder? Bzw. man muss sich ja drauf verlassen dass der Verkäufer das korrekt deklariert.

Bekommt man das dann dennoch ausgehändigt und zahlt einfach den normalen Rechnungsbetrag?

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BeitragVerfasst: 25.01.2019, 08:55 
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BeitragVerfasst: 25.01.2019, 09:48 
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Gigglebug hat geschrieben:
Was ist eigentlich wenn der Verkäufer das ungefragt falsch deklariert.

Also mal beispielsweise TT gibt das nicht korrekt an aber es wird rausgezogen und man muss da mit Rechnung antanzen. Dann sehen die ja dass das nicht übereinstimmt.

Aber nun kann man als Käufer ja nicht beeinflussen wie der Verkäufer das deklariert oder? Bzw. man muss sich ja drauf verlassen dass der Verkäufer das korrekt deklariert.

Bekommt man das dann dennoch ausgehändigt und zahlt einfach den normalen Rechnungsbetrag?


Giggle, normalerweise ist die Rechnung bzw. der Zahlungsnachweis bindend, nicht, was der Verkäufer angibt. Besonders auch Verkäufer aus Fernost deklarieren gerne mal falsch, um einerseits dem Kunden einen Gefallen zu tun, aber auch um selber weniger Arbeit zu haben. Richtig wäre es, dass du dem Zoll den korrekten Rechnungsbetrag mitteilst/nachweist und dann wird natürlich der verzollt. Würdest du ja auch machen, wenn der Verkäufer zu viel angeben würde ;)
Konsequenzen für den Verkäufer wird es wohl keine haben, zumal der ja auch im Ausland sitzt und man an den ja nicht ran kommt. Da du als Käufer ja dafür Sorge tragen musst, dass es korrekt verzollt ist, ist das in der Regel ja auch nicht nötig. Obwohl es da inzwischen schon gerade im Bereich Onlinehandel, Amazon unterschiedliche Ansätze gibt, sowas zu unterbinden (das führt hier an der Stelle für den kleinen Haarschmuck-Kauf aber sicher zu weit).

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BeitragVerfasst: 25.01.2019, 09:56 
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Wenn ich das hier jetzt so lese, fühle ich mich gerade richtig gut, dass ich nachher auf der Post meine After Christmas Flexi-Bestellung auslösen darf mit 7,10 € Steuer und 6,- € Postgebühr :mrgreen:
Habe auch noch nie so richtig darüber nachgedacht, dass man da als Kunde eigentlich eine Verpflichtung hat :shock: Man freut sich halt einfach darüber, wenn man eine Sendung einfach so im Briefkasten hat. Aber ich kann mir irgendwie auch nicht vorstellen, dass jemand auf die Idee kommt, das dann beim Zoll zu melden, auch wenn das moralisch richtig wäre...

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BeitragVerfasst: 25.01.2019, 10:35 
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Dass ich die richtige Rechnung in dem Fall zum Zoll bringen muss ist natürlich klar.

Ich habe aber keine Strafe zu erwarten wenn das auf dem Paket falsch deklariert ist, oder dass es nicht ausgehändigt wird? Als Käufer hab ich da ja keinen Einfluss drauf was der Händler aufs Paket schreibt.

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BeitragVerfasst: 25.01.2019, 11:05 
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Nein, da hast du eigentlich nichts zu befürchten. Ich hatte mal Stäbe von Ed (vor einigen Jahren eine riesige Sammelbestellung) und Ed hatte weniger angegeben und ja auch noch Gratisstäbe reingelegt (also stimmte Anzahl und Preis mit der Rechnung nicht überein). Hab das erklärt und war kein Problem. Die Zollbeamten kennen das ja auch, dass Käufe oft als Geschenk und viel zu niedrich ausgewiesen werden. Solange du vor Ort korrekte Angaben machst, handelst du ja richtig und alles ist in Ordnung.

Edit: Es gab nur hier im Forum mal die Diskussion, dass User aktiv die Verkäufer gebeten haben, weniger drauf zu schreiben (damit es durchrutsch) - das sollte man natürlich nicht machen und vor allem nicht öffentlich kommunizieren. Das ist ja aktives rechtswidriges Verhalten. Aber wenn der Verkäufer von sich auch falsche Angaben macht, kannst du ja nichts dafür.

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BeitragVerfasst: 25.01.2019, 12:23 
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Na, also das ist ja auch wirklich dreist. Auf so eine Idee wäre ich jetzt nicht gekommen. Bei mir war es so, wie von Giggle beschrieben. Auf den Verkäufer habe ich keinen Einfluss. Nichtsdestotrotz hab ich meinen Beitrag korrigiert, danke, Karalena.

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BeitragVerfasst: 25.01.2019, 12:35 
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Ja, bei meiner Bestellung stimmten Deklaration und Rechnung auch nicht überein, das wurde aber überhaupt nicht kommentiert, ich musste entsprechend Rechnung bezahlen und fertig.

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Beste Grüße,
Schwarzkittel
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BeitragVerfasst: 25.02.2019, 13:02 
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Hat jemand Erfahrung mit Bestellungen bei Maple Burl?
Seit dem 13. steht da " Awaiting presentation to customs or security" im Tracking. :?

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BeitragVerfasst: 25.02.2019, 13:04 
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bei mir waren sie dann plötzlich da, ohne Zoll, lagen im Briefkasten. Dauert etwa 3 Wochen.

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BeitragVerfasst: 25.02.2019, 13:21 
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Ah okay, danke. Dann bin ich beruhigt. :-)

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BeitragVerfasst: 06.03.2019, 17:39 
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Hallo, ich bestelle so selten im Ausland (USA), dass ich keine Ahnung hab, wie das abläuft. Man zahlt also 19% drauf auf die Summe von Preis und Porto? Und dann kommt noch Zoll dazu? (Warenwert + Portowert unter 100 Euro). Nein, Zoll kommt bei höheren Beträgen dazu, oder? Aber Versand nach Österreich hatte eine Besonderheit, oder? Weil man das Ganze nicht beim Zoll abholen darf, sondern zugeschickt bekommt, was extra kostet, oder? Aber wenn der Gesamtwert unter 100 Euro liegt, passiert das Ganze dann überhaupt den Zoll bzw. geht die Reise dann einfach weiter bis zu meinem Briefkasten, oder muss dieses "man darf es nicht beim Zollamt abholen"-Spezifikum für Österreich - egal wie hoch das Ganze kostet - auch noch mit ner Extragebühr zahlen?

uiii langer Text für eigentlich ne kleine Frage :wink:


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BeitragVerfasst: 06.03.2019, 18:17 
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Für Österreich: Auf der Homepage des BMF wird das sehr ausführlich erklärt:
https://www.bmf.gv.at/zoll/post-interne ... pping.html

Die Gestellungsgebühr von EUR 10 muss bezahlt werden, sobald der Warenwert über 22 Euro beträgt (da dann Einfuhrumsatzsteuer und ggf. auch Zoll zu bezahlen sind; das alles wird vom Postboten eingehoben).
Zoll fällt ab einem Warenwert (nicht Gesamtwert!) von 150 Euro an.


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BeitragVerfasst: 06.03.2019, 18:43 
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Vielen lieben Dank @kunigund!


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