Gigglebug hat geschrieben:
Was ist eigentlich wenn der Verkäufer das ungefragt falsch deklariert.
Also mal beispielsweise TT gibt das nicht korrekt an aber es wird rausgezogen und man muss da mit Rechnung antanzen. Dann sehen die ja dass das nicht übereinstimmt.
Aber nun kann man als Käufer ja nicht beeinflussen wie der Verkäufer das deklariert oder? Bzw. man muss sich ja drauf verlassen dass der Verkäufer das korrekt deklariert.
Bekommt man das dann dennoch ausgehändigt und zahlt einfach den normalen Rechnungsbetrag?
Giggle, normalerweise ist die Rechnung bzw. der Zahlungsnachweis bindend, nicht, was der Verkäufer angibt. Besonders auch Verkäufer aus Fernost deklarieren gerne mal falsch, um einerseits dem Kunden einen Gefallen zu tun, aber auch um selber weniger Arbeit zu haben. Richtig wäre es, dass du dem Zoll den korrekten Rechnungsbetrag mitteilst/nachweist und dann wird natürlich der verzollt. Würdest du ja auch machen, wenn der Verkäufer zu viel angeben würde
Konsequenzen für den Verkäufer wird es wohl keine haben, zumal der ja auch im Ausland sitzt und man an den ja nicht ran kommt. Da du als Käufer ja dafür Sorge tragen musst, dass es korrekt verzollt ist, ist das in der Regel ja auch nicht nötig. Obwohl es da inzwischen schon gerade im Bereich Onlinehandel, Amazon unterschiedliche Ansätze gibt, sowas zu unterbinden (das führt hier an der Stelle für den kleinen Haarschmuck-Kauf aber sicher zu weit).