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BeitragVerfasst: 05.07.2022, 10:17 
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Hallo,

da hier schon mehrfach Anfragen kamen, was denn nun genau das Verpackungsgesetz beinhaltet und wer davon betroffen ist, hier (da ich davon ausgehe, dass in dieser Rubrik auch viele Shopinhaber mitlesen) eine Aufstellung.

Die Behörde selbst nennt sich Verpackungsregister (auch LUCID genannt) und hier ist die offizielle Seite dazu.

Geben tut es das Gesetz bereits seit 2019, wo allerdings nur diejenigen Versender registrierungspflichtig waren, die Neuverpackungen in Umlauf brachten. Die eingegangenen Meldungen waren der Behörde jedoch zu wenige und deshalb wurde das Gesetz durch eine Novelle ab 01.07.2022 auf ALLE Verpackungsverschicker ausgeweitet.

Im Einleitungstext der Seite steht:

Zitat:
Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht.


Es wird sich zwar auf eine europaweite Richtlinie bezogen, doch ist dieses Verpackungsgesetz hier in Deutschland und weltweit einmalig und die Warnungen, die diesbezüglich auf Etsy an Versender nach Deutschland ergingen, sich zu registrieren, bezogen sich auch explizit nur auf Deutschland! Ob die anderen EU-Staaten so etwas noch planen oder ob sie die Verpackungsüberwachung anderweitig umsetzen oder ignorieren, weiß ich noch nicht.

Das neue Gesetz gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Versender nach Deutschland.

Die Homepage dazu:
Zitat:
Bislang mussten sich Unternehmen nur registrieren, wenn sie Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht mit Waren befüllen oder einführen, das sind unter anderem Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen. Wer diese Verpackungen in Verkehr bringt, muss zusätzlich seine Systembeteiligungspflichten erfüllen und Datenmeldungen zu seinen Verpackungsmengen abgeben.


Dazu gehören u.a. auch Pappbecher für Getränke, Folien für einzupackende Pizza u.v.a.

Die Verantwortlichen auf der Homepage dazu:
Zitat:
Dank des Verpackungsgesetzes: Deutschland setzt internationale Maßstäbe
Dass die neuen Regelungen die Wettbewerbsgleichheit nach vorne bringen, belegen auch die explodierenden Registrierungszahlen aus aller Welt im Verpackungsregister LUCID. „Einmal mehr zeigt sich: Mit dem Verpackungsgesetz und dem damit verbundenen Aufbau des digitalen Verpackungsregisters LUCID hat Deutschland internationale Maßstäbe gesetzt und die Voraussetzungen für Produktverantwortung 2.0 geschaffen“, sagt Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR.
Diese explodierenden Registrierungszahlen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass im Vorfeld mit handfesten Drohungen wie Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro oder Versandverbot gearbeitet wurde.

Wer mehr über Einzelheiten erfahren möchte, wird hier zu einem Link ins Leere geleitet.

Das Unternehmen, das also seiner neuen Verpackungsregistrierungspflicht nachkommen will, bekommt nach der Online-Registrierung von LUCID hier eine Nummer, die es auf jedem Paket anzugeben hat, um die Rechtmäßigkeit der Versendung zu dokumentieren.

Ausländische Versender haben mir mitgeteilt, dass die Anmeldungsprozedur schwierig bis undurchschaubar ist. Clear as mud, wie sich Julie von FolksOnTheEdge (USA) mir gegenüber ausdrückte. Und Claire von Furnivals Workshop (Großbritannien) muss jährlich dafür, dass sie ausschließlich recycelte Verpackungen verschickt, im Jahr 11 Britische Pfund zahlen, was momentan knapp 13 Euro sind. Wie diese Gebühr zustande kam, erschließt sich weder mir noch Claire, wenn ich mich durch die Seite des Verfassungsregisters klicke und dabei irgendwann immer auf diesen Leerlink stoße. Es scheint, als sei der Mangel an konkreten Informationen über Tarifstaffelung für verschiedene Unternehmenstypen und -größen ein gut gehütetes Geheimnis - eine Blackbox, die zusätzlich für Angst und Schrecken für große und kleine Versender sorgt.

Mit anderen Worten, man muss mit der Registrierung beginnen, weiß aber überhaupt nicht, was am Ende dabei herauskommt bzw. mit wieviel Geld man überhaupt rechnen muss. Und da hilft auch keine extra Gebärdensprachen-Unterseite auf der Homepage. Transparenz und Gerechtigkeit, wie sie auf der Homepage so euphorisch beschworen werden, sehen in meinen Augen anders aus. Möglicherweise ist es genau diese Unkonkretheit, die rechtliche Schritte gegen das neue Gesetz ermöglichen könnte.

Wenn es Neues gibt, melde ich mich bzw. sind weitere Anregungen und Infos willkommen. :)

LG
Fornarina

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BeitragVerfasst: 05.07.2022, 10:49 
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Danke Fornarina für den Beitrag!

Wow das ist richtig undurchsichtig :lol: Es wird auch noch in 2 Kategorien unterschieden:

1. Registrierungspflichtig
2. Systembeteiligungspflichtig

Registrierungspflichtig ist einfach mal jeder, der gewerblich handelt und Verpackungen einkauft,wenn ich es richtig verstanden habe.

Hauptausschlaggebend für systembeteiligungspflichtig ist wohl die letzte Frage im Schnell-Check: Ob die Verpackung beim Endverbraucher als Müll/Abfall anfällt. Wählt man dort "nein" ist man nur registrierungspflichtig - aber nicht systembeteiligungspflichtig. Hier auf Seite 2 eine kleine Übersicht, welche Verpackungen nicht systembeteiligungspflichtig wären. Das betrifft natürlich wieder eher nur die "Großindustrie".

Das heißt, dass jeder kleine Etsy-Shop sich registrieren muss und auch noch ständig Auskunft über die Art/Menge geben soll und zusätzlich die Nummer auf jedes Paket malen muss. Plus die von Fornarina erwähnte Gebühr. Liest sich für mich wie 'nen Stock in die Beine von Kleingewerbetreibende schmeißen. Denn selbst wenn bspw. eine Haarforke in einer gestrickten Tasche verschickt wird, so ist der Luftpolsterumschlag oder der Karton registrierungspflichtig. Fraglich ist, was ist wenn der Karton ein gebrauchter Karton ist? Zählt das überhaupt oder geht einfach das Gesetz davon aus, dass kein Gewerbetreibender seine erhaltenen Kartons weiternutzt?

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BeitragVerfasst: 05.07.2022, 11:41 
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Ninetailed hat geschrieben:

Registrierungspflichtig ist einfach mal jeder, der gewerblich handelt und Verpackungen einkauft, wenn ich es richtig verstanden habe.

Genau. Und da in der Versandgebühr ja auch die Verpackung (auch für private Einkäufe) inkludiert ist, habe ich auch im Falle der Secondhand-Verwendung die Verpackung auch in dem Fall gekauft, in welchem die Versandgebühren die bloßen Portogebühren übersteigen. Oder bezahle ich etwa nur die Arbeitsleistung des Verpackens? Wer will das im Falle des Recyclings kontrollieren? Oder brauche ich dafür vom Versender einen Nachweis? Warum sollte der Versender den Aufwand treiben, seine Kunden einzeln darüber zu informieren, es sei denn, er setzt ein pauschales Schreiben auf oder einen Satz in der Rechnung, wo genau das drin steht. Aber es ist Mehraufwand, der Zeit und Geld kostet.

Ninetailed hat geschrieben:
Hauptausschlaggebend für systembeteiligungspflichtig ist wohl die letzte Frage im Schnell-Check: Ob die Verpackung beim Endverbraucher als Müll/Abfall anfällt. Wählt man dort "nein" ist man nur registrierungspflichtig - aber nicht systembeteiligungspflichtig. .......Fraglich ist, was ist wenn der Karton ein gebrauchter Karton ist? Zählt das überhaupt oder geht einfach das Gesetz davon aus, dass kein Gewerbetreibender seine erhaltenen Kartons weiternutzt?
Dann müsste ich also auch den Endverbraucher fragen, ob die Verpackung bei ihm im Müll gelandet ist oder weiter verwendet wurde? Warum sollte mir ein Endkunde darüber Auskunft geben? Und wenn das Gesetz wirklich davon ausgeht, dass kein Gewerbetreibender seine Kartons weiternutzt, dann würde sich die Umweltkatze in den Schwanz beißen.

Und last but not least: Wird die Umwelt überhaupt von solch einem gegenseitigen Kontroll- und Überwachungssystem profitieren? Oder nur die Leute, die beim Verpackungsregister angestellt sind?

Ich kriege nach wie vor Pakete ohne LUCID-Nummer. Ich frage mich gerade, ob sich das ändert, wenn die Pakete nach dem 1.7. abgeschickt wurden. Oder ob die Realität das Gesetz einholt, anstatt umgekehrt.

LG
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BeitragVerfasst: 05.07.2022, 12:02 
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@Fornarina:
Danke, da hab ich sogar was Neues gelernt... Ich melde zwar seit 2019 meine Verpackungen, aber dass die Registrierungsnummer auf die Verpackung muss, war mir tatsächlich neu!
Hast du zufällig noch eine Information, wie die angebracht werden muss oder reicht es, sich einen Setzstempel mit der Nummer zu basteln und dann einfach auf jede Verpackung ein mal draufzustempeln?
Auf den Verpackungen von Amazon und Co. hab ich nie sowas gesehen...

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BeitragVerfasst: 05.07.2022, 12:19 
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Hallo Mithgarthsormr,

also die Verpackungen, die ich in den Händen hielt, hatten die LUCID-Nummer irgendwo oben am Rand. Also da gibt es (noch) keine Vorschrift für - und solange du auf der Homepage nichts Gegenteiliges findest, wird dir deswegen hoffentlich auch nix Schlimmes passieren. ;) Einen Stempel würden die Leute sicherlich toll finden, da ordentliche Druckzahlen - warum also nicht?

LG
Fornarina

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BeitragVerfasst: 05.07.2022, 12:22 
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Es gibt einen Katalog Systembeteiligter Verpackungen. Dort ist aufgeführt, für welche Verpackungen die Pflicht gilt. Es muss also kein Verbraucher gefragt werden, sondern es gibt eine Liste, die anhand üblicherweise anfallendem Müll bereits erstellt wurde.

Eigentlich kann erstmal man sagen, dass alles, was an einen Endverbraucher geht registierungspflichtig ist.

Ausnahmen: Gefahrengutverpackungen (z.B. Chemikalien mit Selbstbedienungsverbot)
Mehrwegverpackungen mit Pfandsystem oder andere Rückgabepflicht. (Dadurch verbleibt die Verpackung ja nicht beim Verbraucher)

Second hand Verpackungen sind übrigens auch meldepflichtig, sofern man nicht nachweisen kann, dass der Karton vorher in einem Nutzungssystem vorhanden war: https://www.verpackungsregister.org/inf ... rpackungen

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BeitragVerfasst: 05.07.2022, 12:37 
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Ich finde nirgendwo eine Angabe, dass die Lucid-Nummer auf die Verpackung muss.

Aber in den FAQ steht, dass der Nachweis z.B. auf der Rechnung stehen kann, wenn Vorvertreiber die Verpackung bereits systempflichtig gemeldet haben.
FAQ Punkt 4.7.4.

Sonst würden Second-Hand-Verpackungen irgendwann 10 Nummern haben... was auch nicht übersichtlich wäre.

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BeitragVerfasst: 05.07.2022, 12:46 
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Für alle, die es interessiert: Hier ist der Katalog Systembeteiligter Verpackungen.

Es geht gleich los mit Sand - und zwar in allen möglichen Ausführungen. Wie sagte Anakin Skywalker in Episode II so schön: I hate sand! :lol:

@Yunasama,

habe jetzt noch mal in die Konversation mit der Versenderin geschaut: Also sie schrieb, dass man nach der Anmeldung solche Aufkleber runterladen könne und sie die dann eben ausgefüllt und auf die Verpackung geklebt hätte - wofür wären sie sonst da?, so ihre Begründung. Aber es wurde nicht explizit gefordert, die Aufkleber auf die Pakete zu kleben.

Ich nehme mal an, dass bei Weitergebrauch der Verpackung die alte Nummer mit der neuen überklebt wird, so wie man auch einen alten Adressaufkleber entfernt oder überklebt? Wäre ansonsten wirklich zu viel auf dem Karton. Die Etsy-Verkäufer schreiben ja auch schon meist die IOSS-Nr. für den besseren Nachweis der bezahlten Umsatzsteuer drauf, also irgendwie wird es immer mehr, was auf den Sendungen zu stehen hat. Und das mit der LUCID-Nr. auf den Paketen als Pflicht kommt bestimmt noch; da wurde wohl schon vorgearbeitet.

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BeitragVerfasst: 05.07.2022, 13:36 
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Zwar nur eine Sekundärquelle, aber hier steht, dass es keine Pflicht zur Veröffentlichung der Lucid-Nummer gibt und es wird davon sogar abgeraten.
https://www.onwalt.de/rechtsportal/vers ... ungsgesetz

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BeitragVerfasst: 05.07.2022, 13:59 
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Auch sehr informativ Yunasama.

Ich verstehe den Grundgedanken ja grundsätzlich, aber das ist doch für Kleinunternehmer einfach Käse. Also jetzt wirklich von der Nische Etsy & Co. gesprochen. Und auch das Altkartons für diese nich gelten. Klar können die das nicht kontrollieren und dann entgehen denen wieder Gebühren... aber ernsthaft für das Kleingewerbe ist das für meinen Geschmack zu heftig. Zudem dass einfach KEINER richtig den Durchblick hat was nun wirklich wie gemacht werden sollte :roll:

Theoretisch müsste ich jetzt das Unternehmen in dem ich arbeite auch anmelden, auch wenn wir nur ins Drittland liefern :lol: Hier hab ich noch nicht einmal was davon gehört :ugly: Aber wäre wohl, weil es nicht an einen Endverbraucher kommt, nur registrierungspflichtig.

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