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Haarschmuck vom Umtausch ausgeschlossen?
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Autor:  Picknickerin [ 15.10.2008, 08:04 ]
Betreff des Beitrags:  Haarschmuck vom Umtausch ausgeschlossen?

Hallo, kann mir mal wer auf die Sprünge helfen?
Ich habe in einem Schmuckgeschäft sehr teure Haarclips bestellt, die Ware ist nun eingetroffen und von schlechtester Qualität, sodass ich sie heute zurückschicken wollte. Nun schau ich gerade auf die Rechnung und da steht nun, das Haarschmuck vom Umtausch ausgeschlossen wäre. Ist das rechtlich überhaupt zulässig?

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im voraus! Bitte nicht den Namen des Geschäfts erwähnen, nicht, das die Frau das nachher noch ergoogelt, falls es zu Streitigkeiten kommt.

Hier der link zu deren AGBs

Autor:  Kesh [ 15.10.2008, 09:08 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich nehmen an, du hast online bestellt?

Dann gelten (mist, kein BGB hier, also nicht zu genau schauen, ob die Paragraphen os stimmen) die Regelungen zum Fernabsatz, mit dem entsprechenden Widerrufsrecht (14 Tage, solltest du vor Vertragsschluss in Textform belehrt worden sein, 1 Monat, wenn die Belehrung erst nach Vertragsschluss erfolgt ist, immer gerechnet vom Zeitpunkt der Belehrung an, sollte die nach dem Vertragsschluss erfolgen). Das Widerrufsrecht greift nur dann nicht, wenn die Sachen nach deinen Wünschen angefertigt worden sind (also z. B. ein extra für dich genähtes Kleid). Stehen sollte das in §312d BGB.

Bedenklich für den Shop finde ich, dass die entsprechenden Regelungen nicht auf der Webseite zu finden sind, aber sollte nicht dein Problem sein.

Ich hoffe, das hat dir etwas geholfen, wenn du noch mehr wissen magst, bin ich gern da.

Autor:  Nanshee [ 15.10.2008, 10:29 ]
Betreff des Beitrags: 

ich hab mal durch einen dummen zufall socken -.- bestellt. Die wollten die mir erst auch nicht zurück nehmen, dann hab ich mich in einem netten Brief auf § 312d (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, zu finden hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html) berufen, und plötzlich haben sie's ohne meckern zurück genommen.

Viel Erfolg!

Autor:  Picknickerin [ 15.10.2008, 10:35 ]
Betreff des Beitrags: 

Danke, ihr habt mir schon weiter geholfen, ich hatte telefonisch bestellt und da hat sie mich in keiner Weise darauf hingewiesen. Auf ihrer Rechnung (hat noch nicht mal ein Datum zugeschrieben) verweist sie darauf, das Haarschmuck vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Autor:  Marduk [ 15.10.2008, 11:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Du möchtest die Spangen ja nicht umtauschen, weil du's dir plötzlich anders überlegt hast, sondern weil die Spangen eine schlechte Qualität haben (in einem anderen Thread hast du was von Kratzern und anderen Macken geschrieben, wenn sich das auf dieselben Spangen bezog).

Wenn du "offline" in einem Laden gekauft hättest, wär dir die schlechte Qualität gleichvor Ort aufgefallen und du hättest die Spangen nicht gekauft. Deswegen gilt bei Online-Geschäften das Widerrufsrecht: Damit du zu Hause die Ware wie im Geschäft prüfen kannst.

Was anderes gilt sowieso, wenn die Ware defekt/kaputt ist. Das ist dann kein Umtausch sondern eine Reklamation und hat mit Online-/Offline-Kauf nichts zu tun.

Autor:  Nelke [ 15.10.2008, 11:38 ]
Betreff des Beitrags: 

Ui, jetzt hab ich hier gerade erst den Thread gesehen, hatte Dir gerade schon in Deinem Tagebuch geantwortet. Hierzu nochmal kurz

*Klugscheißmodus an*
Das Widerrufsrecht selbst (also wie es ausgestaltet ist) steht in § 355 BGB, dass es Dir im Fernabsatz zusteht, folgt aus § 312 b BGB.
Auf die Mangelhaftigkeit der Spangen würde ich gar nicht, oder höchstens hilfsweise eingehen. Denn da wärst Du dann im Mängelgewährlestungsrecht und müsstest beweisen, dass in dem Zeitpunkt, in dem Du die Spangen bekommen hast, die Kratzer usw. da waren. Gut, dass geht viellsicht noch anhand der Fotos. Allerdings müsstest Du außerdem beweisen, dass der Zustand der Spangen von dem vereinbarten Zustand abweicht. Und genau hier liegt das Problem. Denn Du wusstest ja, dass es gebrauchte Spangen sind und die Verkäuferin wird behaupten, dass Du wusstest, worauf Du Dich einlässt. Und da beweis' mal das Gegenteil...
Langer Rede kurzer Sinn: Das Widerrufsrecht ist besser weil viel einfacher für Dich!
*Klugscheißmodus aus*

Autor:  Picknickerin [ 15.10.2008, 12:20 ]
Betreff des Beitrags: 

Danke für eure Tips, wie lange setze ich denn die Frist zur Rücküberweisung? Und schicke ich das Paket frei oder unfrei los?
Müßte ich es eigentlich wieder annehmen, falls sie es widerum nicht annimmt und es an mich zurückgehen würde?

Fragen, Fragen, Fragen, sorry,.. :oops:

Autor:  Kesh [ 15.10.2008, 13:35 ]
Betreff des Beitrags: 

Also als Frist für die Ãœberweisung würde ich etwa 2 Wochen wählen. Wenns nach 2 Wochen noch nicht da ist, noch mal ein paar Tage Zeit geben (manche überweisen erst am Fälligkeitstag, das dauert dann leider noch mal etwas) und dann noch mal nachfragen.
Unfrei schicken würde ich es nur, wenns mit der Verkäuferin abgestimmt ist. Bei Rücksendungen musst du die Kosten tragen, wenn der Warenwert weniger als 40 EUR beträgt.

Hm, was das annehmen anbelangt, kann ich leider nichts genaues sagen.

Autor:  Marduk [ 15.10.2008, 13:58 ]
Betreff des Beitrags: 

Picknickerin hat geschrieben:
Und schicke ich das Paket frei oder unfrei los?
Müßte ich es eigentlich wieder annehmen, falls sie es widerum nicht annimmt und es an mich zurückgehen würde?

Fragen, Fragen, Fragen, sorry,.. :oops:


Ganz abwegige Idee: mal in dem Laden anrufen oder mailen :gut:

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