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Urteil in den USA: Kurzhaarschnitt als Strafe
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Seite 5 von 8

Autor:  PrincessLeia [ 27.06.2012, 07:24 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich kann mir grad nicht helfen, aber irgendwie find ich das angemessen... :nixweiss:

Von dem "nicht wissen, was man in dem Alter tut" würde ich persönlich jetzt nicht automatisch ausgehen, ich habe jüngere Kinder erlebt, die schon zutiefst bösartig waren.

Autor:  Jeshuana [ 27.06.2012, 18:19 ]
Betreff des Beitrags: 

princessleia: :nickt:

Zitat:
Ich meine wir haben uns früher doch auch gegenseitig sie Haare geschnitten oder nicht? Hier in Deutschland würde die Polizei einen auslachen oder nicht??? Klar es gehört sich nicht andere zu schickanieren, aber jemanden wegen Haare abschneiden vor Gericht stellen, finde ich echt übertrieben.

elfe33, das ist falsch! Das Abschneiden von Haaren gegen den Willen gilt in Deutschland als KÖRPERVERLETZUNG!!!
Das kann und sollte man anzeigen und ja, es wird vorm Gericht verhandelt. Und nein, niemand wird darüber lachen. Haareabschneiden wird als einfache Körperverletzung geahndet, rangiert also auf gleicher Höhe wie Arschversohlen, Ohrfeigen, Faustschlag, Arschtritt....etc
Wer Interesse hat, kann sich gut in kommentaren zum StGB einlesen

Autor:  elfe33 [ 28.06.2012, 08:02 ]
Betreff des Beitrags: 

@Jesuhana

1. Wenn du mal richtig gelesen hättest, wüsstest Du, dass ich das bereits auch herausgefunden hätte, dass Haare gegen willen abschneiden auch zur Körperverletzung zählt.

2. Was mich an der ganzen Sache ien wenig stört:
Das Opfer war 3 Jahre alt, richtig? Wo war die Mutter des Mädchens zu dem Zeitpunkt? Die Kleine obliegt noch der Aufsichtspflicht eines Erwachsenen. Die beiden größeren zwar auch noch aber, nicht mehr so sehr wie die Kleine. Bei einer 13 jährigen sollte man ja eigentlich annehmen, sie weiss was richtig und was falsch ist! Und wo hatten die beiden Mädels eine Schere her? Mit einer Kinderbastelschere kann man keine Haare abschneiden! Das muss schon mindestens eine Haushaltsschere gewesen sein. Warum hat die Mutter der Kleinen die drei überhaupt alleine gelassen??? Und wenn die 3-jährige das nicht gewollt hat, warum hat sie nicht geschrien und sich nicht gewehrt? Das hätte die Mutter doch sofort gehört! Und wenn ein 3 jähriges Kind etwas nicht will äußert es das auch! Ich spreche hier aus Erfahrung!!!! :wink:
Dass soll nicht heissen, dass ich das Verhalten der beiden älteren Mädels toleriere und gutheisse!! Aber wenn die Mutter der Beklagten, sich rechtlichen Beistand geholt hätte, wäre es gar nicht erst zu so einem Verfahren gekommen, denn ein guter Anwalt hätte meiner Meinung nach, eindeutig nachgewiesen, dass die Mutter der Kleinen ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hat! Sie muss ja vorher schon bei den beiden großen Mädels ein ungutes Gefühl gehabt haben und dann lasse ich meine Tochter nicht mit Ihnen alleine!!!

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht ist Teil der Personensorge und umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Durch die Aufsicht soll zum einen gewährleistet werden, dass Minderjährige vor jeglichen Schäden, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, bewahrt werden. Zum anderen sollen Dritte vor Schäden geschützt werden, die diesen von den Minderjährigen zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht (Schadensersatz) haben.


Ich betone nocheinmal, ich toleriere nicht, was die beiden älteren Mädels getan haben, finde aber das Zerren vors Gericht, wirklich übertrieben!

Autor:  Jeshuana [ 28.06.2012, 11:35 ]
Betreff des Beitrags: 

da sind so viele Fehler drin...

Klar, weil eine Mutter ihr Kind mal alleine lässt, darf absolut JEDER mit dem Kind machen was er will...die Mutter ist also Schuld und nicht der Angreifer? elfe33, wenn du von Jura keine Ahnung hast, lass es!

Autor:  Angelegenheit [ 28.06.2012, 11:52 ]
Betreff des Beitrags: 

elfe, die Aufsichtspflicht ist zum einen in den USA vollkommen anders geregelt als hier und auch hier heisst Aufsichtspflicht nicht, dass man 24/7 nicht die Augen vom Kind nimmt, da gibt es nach Alter Staffelungen. Dreijährige muss man in Deutschland nicht auf Schritt und Tritt überwachen.


Vielleicht sind die Dreijährige und die 13jährige in der gleichen Freizeiteinrichtung, vielleicht war die 13jährige Babysitterin oder mit der Babysitterin befreundet, vielleicht sind sie Nachbarn? Vielleicht fand die Dreijährige das auch lustig (meinen beiden Kindern wäre das mit 3 Jahren total egal gewesen wenn ihnen wer die Haare abschneidet) und nur die Mutter fand das nicht so toll. Vielleicht hat die 13jährige aber auch die Kleine festgehalten und unter großem Geschrei abgeschnitten, wissen wir doch alles nicht.
Da wir die Hintergründe garnicht kennen ist spekulieren sinnlos.

Autor:  Harriet [ 28.06.2012, 11:55 ]
Betreff des Beitrags: 

@ Jeshuana

Moment mal. Was sollen hier diese persönliche Angriffe?

Ist das hier ein Juristenforum oder unterhalten wir und über unsere unmaßgeblichen Sichten zu dem Fall?

Wenn Aufsichtspflicht den Grund hat, Kinder vor Schaden zu bewahren, dann spielt das natürlich auch eine Rolle, erst Recht, wenn man dafür andere Kinder vor Gericht zerrt. Der Einwand ist doch berechtigt und bedeutet für mich nicht, dass andere völlig unschuldig sind. Das setzt du aber selbstverständlich voraus.

Wir kennen uns alle vermutlich zu wenig in amerikanischem Recht aus, um uns dazu fundiert zu äußern, aber unsere Gedanken dazu werden wir doch wohl äußern dürfen, ohne das hier jemanden der Mund verboten werden soll.

Autor:  elfe33 [ 28.06.2012, 11:58 ]
Betreff des Beitrags: 

Jeshuana hat geschrieben:
da sind so viele Fehler drin...

Klar, weil eine Mutter ihr Kind mal alleine lässt, darf absolut JEDER mit dem Kind machen was er will...die Mutter ist also Schuld und nicht der Angreifer? elfe33, wenn du von Jura keine Ahnung hast, lass es!


Also ich finde es echt unverschämt, wie du mich hier angreifst. Du scheinst ja der große Juragott zu sein!

Ersteinmal habe ich nicht gesagt, dass nur die Mutter Schuld ist, sondern dass sie hätte das verhindern können, wenn sie ein Auge auf die Kinder gehabt hätte. Die Kleine ist erst drei und da sollte man soch noch öfters mal schauen, was die Kinder so treiben, auch wenn ältere dabei sind. Und irgendein windiger Rechtsverdreher hätte das als gutes Argument vorbringen können!

Ich möchte Dir mal hier ein Beispiel bezüglich der Aufsichtplichtsverletzung zeigen ist direkt in der Nachbarschaft passiert.

http://www.focus.de/panorama/vermischte ... 94781.html

Hier war die Mutter sogar in der Wohnung!

http://www.die-glocke.de/lokalnachricht ... 23419d5-ds

Und hier hat die Mutter ihr Kind mal alleine gelassen.

Ich weiss, ist ein anderes Thema und du wirst mich hier wieder anmachen, aber was wäre gewesen, wenn die beiden Mädchen noch was viel schlimmeres mit diesem Kind angestellt hätten. Oder wenn die drei ein Feuer gelegt hätten.

Autor:  Violetta [ 28.06.2012, 12:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Was erwartet man eigentlich von einem Land, das seine Bürger hinrichten läßt?
Diese Haar-abschneide-Nummer ist nichts anderes als die harmlosere Variante der Auge-um-Auge-Justiz die in Teilen Amerikas so gerne praktiziert wird.


Zum Vorfall selber: so etwas passiert manchmal unter Kindern, egal wie sehr Eltern aufpassen. Der mißratene Sohn einer Nachbarin hat, als er 7 und ich etwa 14 war, meinen Mantel in die versiffte Mülltonne gesteckt. Ich habe ihn damals rausgefischt und dem Bengel rechts und links eine runtergehauen. Es tut mir bis heute nicht leid, obwohl die Mutter des Früchtchens irgendwann natürlich wutschnaubend bei uns aufgetaucht ist...
Das Urteil jedenfalls ist bescheuert, sinnvoller wäre es gewesen, das kleine Mädchen zum Friseur zu schicken und die Ãœbertäter die Rechnung bezahlen zu lassen. Sich mit Haarverlust von einem vernünftigeren (und unbequemeren) Urteil freikaufen zu können ist nicht besonders hilfreich.

Autor:  Satine [ 28.06.2012, 12:01 ]
Betreff des Beitrags: 

http://vigilantcitizen.com/vcboards/vie ... b56f500d2a
Da steht mehr zu den Hintergründen. Die Mädels haben der Kleinen wohl mit einer gerade gekauften Schere im McDo quasi im Vorbeilaufen die Haare abgeschnitten. Da kannste auch lesen, was die 13jährige sonst noch so veranstaltet hat in der Vergangenheit.

Autor:  Jeshuana [ 28.06.2012, 12:02 ]
Betreff des Beitrags: 

es ging mir um die aufsichtspflicht...und das ist jawohl ein juristisches "gebilde"...daher rührte mein Einwurf

ganz genau angelegenheit...wir ham dort nicht die Lampe gehalten

und elfe33: 13-Jährige besitzen nur Kinderbastelscheren? :pruust:

Sorry, ich denke auch 13-Jährige dürfen Papier mit der Papierschere schneiden und die ist scharf und kann auch Kinderhaar abtrennen...
Wo sie die her hat...ähhh...gekauft, geklaut, geschenkt bekommen???

Autor:  elfe33 [ 28.06.2012, 12:04 ]
Betreff des Beitrags: 

Harriet hat geschrieben:
@ Jeshuana

Moment mal. Was sollen hier diese persönliche Angriffe?

Ist das hier ein Juristenforum oder unterhalten wir und über unsere unmaßgeblichen Sichten zu dem Fall?

Wenn Aufsichtspflicht den Grund hat, Kinder vor Schaden zu bewahren, dann spielt das natürlich auch eine Rolle, erst Recht, wenn man dafür andere Kinder vor Gericht zerrt. Der Einwand ist doch berechtigt und bedeutet für mich nicht, dass andere völlig unschuldig sind. Das setzt du aber selbstverständlich voraus.

Wir kennen uns alle vermutlich zu wenig in amerikanischem Recht aus, um uns dazu fundiert zu äußern, aber unsere Gedanken dazu werden wir doch wohl äußern dürfen, ohne das hier jemanden der Mund verboten werden soll.


Danke Harriet :wink:

Ich sehe das halt so, dass man ein dreijähriges Kind nicht mal alleine lassen darf oder sollte und ich kenne dass auch nicht und würde das auch nie tun. Die können ja wer weiss was anstellen, auch dreijährige und wenn ältere Kinder dabei sind erst recht.

Autor:  Satine [ 28.06.2012, 12:10 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich glaube kaum, dass das Kind alleine bei McDo war... Wenn es möglich wäre, die danebensitzende Mutter wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zu belangen, weil die nicht verhindern konnte, dass ihrer Tochter eine dicke Haarsträhne abgeschnitten wurde, dann würden sicher auch alle Eltern von Opfern bei Schulamokläufen die Lehrer verklagen...

Autor:  elfe33 [ 28.06.2012, 12:11 ]
Betreff des Beitrags: 

Satine hat geschrieben:
http://vigilantcitizen.com/vcboards/viewtopic.php?p=309502&sid=143a3e0aef92d8d5a3c419b56f500d2a
Da steht mehr zu den Hintergründen. Die Mädels haben der Kleinen wohl mit einer gerade gekauften Schere im McDo quasi im Vorbeilaufen die Haare abgeschnitten. Da kannste auch lesen, was die 13jährige sonst noch so veranstaltet hat in der Vergangenheit.



Die Mädels scheinen einiges auf dem Kerbholz zu haben.

@ Jesuahna so jetzt kannst du mich wieder blöd anmachen!!!

Autor:  Angelegenheit [ 28.06.2012, 12:11 ]
Betreff des Beitrags: 

Violetta hat geschrieben:
und dem Bengel rechts und links eine runtergehauen. Es tut mir bis heute nicht leid, obwohl die Mutter des Früchtchens irgendwann natürlich wutschnaubend bei uns aufgetaucht ist...


In Selbstjustiz ein Kind für Sachbeschädigung zu schlagen ist okay, aber wenn ein Richter es für Körperverletzung belangt ist das übertrieben? Da sehe ich jetzt keine Verhältnismässigkeit. Ich hätte dich übrigens angezeigt wenn du mein Kind geschlagen hättest, das ist in Deutschland verboten. Und du hättest vor Gericht keine Chance gehabt, von daher würde ich dir raten, das in Zukunft zu unterlassen, wegen Kindesmisshandlung vorbestraft ist vermutlich nichts was du gerne im Führungszeugnis hättest.

Muss man hier echt diskutieren ob man Kinder schlagen darf? Ich glaub es hackt.

Autor:  Jeshuana [ 28.06.2012, 12:15 ]
Betreff des Beitrags: 

wenn das Thema in juristische Bereiche (und das ist es von anfang an, siehe Themenname) kommt, kläre ich auf, find ich wichtig...
OT elfe33, du hast meinen namen jetzt zweimal auf verschiedene Arten falsch geschrieben... :lol:

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