Langhaarnetzwerk

Wir sagen "ja" zu langem Haar.
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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 13:10 
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interessanter Fall, versuch das auszuklamüsern:
Der 10-Jährige ist nicht straffähig weil unter 14.
Mr. google hilft wie immer, es gilt wegen sozialethischer Einschränkung des notwehrrechts SCHUTZWEHR, Trutzwehr nur in Ausnahmen.
Jetzt kann der richter abwägen, ob hier eine Ausanhme vorliegt. Ich denke, der Richter wird die ABWEHRbewegung als angemessene Schutzwehr anerkennen. ABER in einem eher schwerwiegenden Fall wäre sogar eine leichte Trutzwehr zu rechtfertigen (mit einem guten anwalt oder eigenkenntnissen absolut vertretbar, wenn der kleine nen messer hat oder wumme)
Es bleibt dabei: Es ist umstritten, was man sich von minderjährigen gefallen lassen muss...Die einen sagen, er darf nur flüchten. Die anderen sagen, er darf ihn leicht abwehren.
Der Vater kann ihn anzeigen, aber der 15-jährige wird mmn NICHT wegen Körperverletzung verurteilt, weil notwehr.

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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 13:22 
elfe33 hat geschrieben:
Fall 2: Ich verstehe hier noch nicht ganz, wie die Ohrfeige eine Notwehrreaktion ist? Das musst du mehr erläutern. Jemanden zu ohrfeigen weil er nervt, ist keine Notwehr. Wenn er ihn gewaltsam entfernt hätte, festgehalten oder weggeschubst wäre es Notwehr.


Der Mann hat den Jungen wohl auch mehrmals gebeten die Finger von dem Strom und der Steckdose zulassen. Und als der Jungen ihm Wasser über die Steckdose gekippt hat, ist ihm mehr oder weniger aus Reflex die Hand ausgerutscht, weil er einen leichten Stromschlag bekommen hat.[/quote]

Das ist zwar menschlich nachvollziehbar, ich wäre da auch echt sauer, aber es fällt nicht unter Notwehr würde ich sagen. Da würde man sicher so argumentieren können dass der Mann entlastet wird, aber es erfüllt für mich nicht den Tatbestand der Notwehr.


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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 15:36 
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Angelegenheit hat geschrieben:
Von Notwehr kann zum einen keine Rede sein und zum anderen muss man auch hier das Alter des Diebes berücksichtigen. Rechtsgüterabwägung, gelle.

Mir ging es damals nicht um Notwehr. Ich war Ansicht, der Bengel hat die Backpfeifen verdient. Damals. Mit 14. Heute täte ich das nicht mehr, nicht weil er sie nicht verdient hätte, sondern weil ich heute weiß, das man sowas nicht machen kann, auch wenn einem in der Wut danach ist. Heute würde ich der Mutter des Bengels die Rechnung für die Reinigung präsentieren, aber mit 14 war ich dummerweise noch nicht so schlau wie ich es heute bin. Und ich war unbeherrschter. Und Rachsüchtiger.
Genau das habe ich gemeint als ich gesagt habe, das sowas unter Kindern vorkommt. Haare abschneiden. Ohrfeigen verteilen.

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ich steh hier und singe
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BeitragVerfasst: 29.06.2012, 15:30 
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Zuletzt geändert von celluloide am 12.07.2012, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 01.07.2012, 09:55 
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Wo genau stand denn in dem Text was die 13jährige alles schon gemacht hat.

Zu der Strafe nun ja,Auge um Auge ob das so das richtige war?

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Mickys Haartagebuch


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BeitragVerfasst: 02.07.2012, 11:02 
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Auge um Auge, Zahn um Zahn? Nein, danke!

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BeitragVerfasst: 02.07.2012, 11:17 
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Micky83 hat geschrieben:
Wo genau stand denn in dem Text was die 13jährige alles schon gemacht hat.


In dem von mir verlinkten Forumsbeitrag, erster Post ziemlich gegen Ende.


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BeitragVerfasst: 02.07.2012, 12:19 
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Auge um Auge ist ein Sonderfall des Talionsprinzips.
Ich hab mich grad über andere Talion"modelle" informiert, es gibt auch die sog. Spiegelstrafe.
Hätte man diese angewendet, müsste der 13-Jährigen die Hand, mit der sie die Schere führte, abgehauen werden! *krasse Vorstellung* :lol:
Das Talionsprinzip ist diskussionswürdig, aber mal ein anderer Blickwinkel: solch harte Strafen, schrecken enorm ab! Wem die Strafen bekannt ist, wird sich 2mal überlegen, ob er der Lütten die Loden abschneidet.
Aber ob es wirklich die "kriminelle energie" der täter aufhält, darf bezweifelt werden.
Zum Talionsprinzip, empfehle ich mal mit nem Rabbiner darüber zu reden (ganz so einfach ist das nämlich nicht). an meiner Fakultät gibts Kurse zum jüdischen Recht (da dürfen auch Gasthörer rein)

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BeitragVerfasst: 02.07.2012, 12:34 
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Haare wachsen ja wieder und deshalb halte ich diese Strafe auch für sinnlos! Wenn die beiden Mädels wirklich solche Biester sind, wäre Jungendarrest oder Sozialstunden wirklich besser...

... aber ob dass noch was bringt.

Ich habe in dem Alter noch mit Barbies gespielt und wäre nie auf so eine respektlose Idee gekommen und einem anderen einfach die Haare abzuschneiden.

Obwohl Friseur gespielt haben wir alle ja mal :pfeif: Aber da nur in Zustimmung mit demjenigen, dem die Haare geschnitten werden sollten :messen:

Nur den Mamas, den hat es meistens nicht gefallen, uuuiiiih hat das dann mecker gegeben :motz: =P~

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BeitragVerfasst: 02.07.2012, 12:43 
In den USA gibt es die Todesstrafe für Mord. Dennoch ist die relative Mordrate in den USA um einiges höher als im Nachbarland Kanada.



"Hohe Aufklärungs- und Verurteilungsraten wirken abschreckend. Die Art der Strafe und die Härte des Urteils beeinflussen die Kriminalitätsentwicklung hingegen kaum. "
http://www.diw.de/sixcms/detail.php?id= ... c.96110.de


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BeitragVerfasst: 02.07.2012, 13:17 
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Angelegenheit hat geschrieben:
In den USA gibt es die Todesstrafe für Mord. Dennoch ist die relative Mordrate in den USA um einiges höher als im Nachbarland Kanada.



"Hohe Aufklärungs- und Verurteilungsraten wirken abschreckend. Die Art der Strafe und die Härte des Urteils beeinflussen die Kriminalitätsentwicklung hingegen kaum. "
http://www.diw.de/sixcms/detail.php?id= ... c.96110.de


Aber nicht in allen Bundesstaaten! In diesen Staaten gibt es die Todesstrafe nicht mehr: Alaska, Hawaii, Illinois, Iowa, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota, North Dakota, New Mexico, Rhode Island, Vermont, West Virginia, Wisconsin, District of Columbia, Puerto Rico, New Jersey, New York.

Aber anscheinend hat selbst die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung!

Was mich am meisten stört, ist das weltweit Kinderschänder meist milder bestraft werden, als Leute die Beispielsweise einen Bankraub begangen haben. Habe dafür absolut keinerlei Verständnis. Oder dass eine Mutter, die 3 Babys direkt nach der Geburt getötet hat und in einem Gefrierschrank versteckt hat, für nur 13 1/2 Jahre, wegen Totschlags hinter Gitter muss. Nach vielleicht 8 Jahren kommt sie dann vorzeitig wegen guter Führung wieder raus! Für mich ist soetwas Mord und kein Totschlag...

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BeitragVerfasst: 02.07.2012, 15:21 
elfe33 hat geschrieben:
Für mich ist soetwas Mord und kein Totschlag...


Dann hast du keine Ahnung von Endokrinologie!


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BeitragVerfasst: 02.07.2012, 16:23 
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Sydney hat geschrieben:
elfe33 hat geschrieben:
Für mich ist soetwas Mord und kein Totschlag...


Dann hast du keine Ahnung von Endokrinologie!


Was hat das den damit zutun? Endokrinologie ist die Lehre der Hormone...ja und, dass gibt doch niemanden das Recht gleich 3x ein Baby zu töten... oder sehe ich das Falsch? Wenn eine Frau nach der Geburt an Depressionen und/oder Babyblues leidet, gibt es immer noch die Möglichkeit sich medizinische Hilfe zu holen. Eine andere Frau hat 9 Neugeborene getötet und eingefroren. Wenn eine Frau dies 1x machen würde, "könnte" ich das ggf. noch verstehen, aber bei 3, 5 oder sogar 9 mal, fehlt mir das Verständnis, einmal dafür, dass niemand im direkten Umfeld aufgefallen ist, dass sie Schwanger ist (zB der Ehemann) und das Kind plötzlich weg ist und dass diese Frauen nicht verhindert haben wieder Schwanger zu werden (Verhütung). Denn viele der Frauen haben schon Kinder.

Aber das ist meine Ansicht.

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BeitragVerfasst: 02.07.2012, 17:38 
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Zitat:
Was mich am meisten stört, ist das weltweit Kinderschänder meist milder bestraft werden, als Leute die Beispielsweise einen Bankraub begangen haben. Habe dafür absolut keinerlei Verständnis. Oder dass eine Mutter, die 3 Babys direkt nach der Geburt getötet hat und in einem Gefrierschrank versteckt hat, für nur 13 1/2 Jahre, wegen Totschlags hinter Gitter muss. Nach vielleicht 8 Jahren kommt sie dann vorzeitig wegen guter Führung wieder raus! Für mich ist soetwas Mord und kein Totschlag...


*krame angestaubtes StGB raus*

soetwas wie Kinderschänderei KANN unter §§176, 176a, 177 fallen (je nach Schwere, es ist zu unterscheiden, ob in den Kindeskörper eingedrungen wurde oder ob das Kind den täter anfassen soll oder ob das Kind gewzungen wird, sich selbst anzufassen...usw)
Liegt Eindrigen vor, ist § 176a anzunehmen, da liegt das Strafmaß bei NICHT unter 2 Jahren
Bei Bankraub (mit Waffen) gilt (vereinfacht) zb §250 Schwerer raub, täter kriegt NICHT unter 3 Jahren
Ich fasse zusammen:
In den Kindeskörper eindringen->mind. 2 Jahre
In ne Bank mit Waffe gehen und unter Gewaltandrohung Geld stehlen-> mind. 3 Jahre
ganz grob vereinfacht!

Kindsmorde sind ne komplexe Angelegenheit...das führt denk ich zu weit
Aber kurz zur Unterscheidung von Mord und Totschlag
Bei Mord §211 MÃœSSEN Mordmerkmale erfüllt sein, zb Habgier, Heimtücke, gemeingefährlich etc...
Wenn die Mutter ihr Baby umbringt MUSS also ein Mordmerkmal erfüllt sein, denn sonst isses KEIN Mord.

Auch wenn ich persönlich berührt bin über diese Tat der mutter, isses nicht gleich Mord, nech? Wir müssen schon wissen, dass zwischen Mord und totschlag der Unterschied der MORDMERKMALE vorliegt und dass liegt bei Kindstötungen der Mutter MEISTENS NICHT vor! (was man an der Mehrzahlr der Richtersprüche zu der Thematik erkennen kann)

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BeitragVerfasst: 02.07.2012, 18:08 
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***Ihr seid hier ein bisschen zu weit vom Ursprungsthema weg. Kommt bitte auf das Thema zurück!***

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I can see through you, see your true colors. 'Cause inside you're ugly,
you're ugly like me. And I can see through you, see to the real you


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