Langhaarnetzwerk

Wir sagen "ja" zu langem Haar.
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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:16 
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Satine hat geschrieben:
Ich glaube kaum, dass das Kind alleine bei McDo war... Wenn es möglich wäre, die danebensitzende Mutter wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zu belangen, weil die nicht verhindern konnte, dass ihrer Tochter eine dicke Haarsträhne abgeschnitten wurde, dann würden sicher auch alle Eltern von Opfern bei Schulamokläufen die Lehrer verklagen...


In dem Fall natürlich kann man die Mutter natürlich nicht der mangelnden Aufsichtspflicht drankriegen. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass wäre bei der Kleinen zu Hause oder auf dem Spielplatz passiert. Weil im ersten Artikel nichts davon Stand.
Ich hatte mir diesen Artikel nicht richtig durchgelesen sondern nur die Pics angeschaut!

Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Strafe bei den Mädels was bewirkt. Wenn die wirklich so derbe drauf sind, werden die beiden wohl noch häufiger vor Gericht stehen!

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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:18 
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Jeshuana hat geschrieben:
wenn das Thema in juristische Bereiche (und das ist es von anfang an, siehe Themenname) kommt, kläre ich auf, find ich wichtig...
OT elfe33, du hast meinen namen jetzt zweimal auf verschiedene Arten falsch geschrieben... :lol:


sorry, das ich deinen Namen falsche geschrieben habe, aber aufklären kann man auf eine etwas nettere Art und Weise und nicht durch persönliche Angriffe!

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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:18 
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Ich glaub nicht, dass es als Kindesmisshandlung gilt, wenn eine etwa 14jährige einem 7jährigen, der absichtlich ihr Eigentum beschädigt, eine runterhaut.

Zur Sache selbst: wenn meine Tochter (so ich denn eine hätte) so 'ne Aktion wie dieser Ami-Teenie gebracht hätte, hätte sie die volle Strafe haben können. Allerdings hätte sie vorher noch einen Termin mit mir und dem Langhaarschneider gehabt, damit sie mit ihrem schicken neuen GI-Schnitt nicht so ins schwitzen kommt bei dern Arbeitsstunden...


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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:20 
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Satine hat geschrieben:
Ich glaub nicht, dass es als Kindesmisshandlung gilt, wenn eine etwa 14jährige einem 7jährigen, der absichtlich ihr Eigentum beschädigt, eine runterhaut.

Zur Sache selbst: wenn meine Tochter (so ich denn eine hätte) so 'ne Aktion wie dieser Ami-Teenie gebracht hätte, hätte sie die volle Strafe haben können. Allerdings hätte sie vorher noch einen Termin mit mir und dem Langhaarschneider gehabt, damit sie mit ihrem schicken neuen GI-Schnitt nicht so ins schwitzen kommt bei dern Arbeitsstunden...



Denk daran, dass ist Köperverletzung :wink:

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Zuletzt geändert von elfe33 am 28.06.2012, 12:23, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:21 
Satine: Doch, natürlich ist es das. Du bist als 14jährige weit mehr straffähig als ein 7jähriger.


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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:25 
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hier im Thread gibts viele grundfalsche Infos, die einige in Richtung Jura abgeben.
elfe33, du schreibst viel in !!!Ausrufezeichen!!!, dass verwirrt die Leser und rührt auch auf...
Dass jetzt einige die juristischen Dinge besser vertshen, ist doch sehr gut, aber bevor man was unwissentlich raushaut, hilft Mr. google sehr (einfach mal Haare abschneiden mit KV googlen..etc)
Edit: Satine, die Sache mit notwehr wird hier zu kompliziert, wer mag, ich erklärs gerne!

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Zuletzt geändert von Jeshuana am 28.06.2012, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:26 
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Angelegenheit hat geschrieben:
Violetta hat geschrieben:
und dem Bengel rechts und links eine runtergehauen. Es tut mir bis heute nicht leid, obwohl die Mutter des Früchtchens irgendwann natürlich wutschnaubend bei uns aufgetaucht ist...


In Selbstjustiz ein Kind für Sachbeschädigung zu schlagen ist okay, aber wenn ein Richter es für Körperverletzung belangt ist das übertrieben? Da sehe ich jetzt keine Verhältnismässigkeit. Ich hätte dich übrigens angezeigt wenn du mein Kind geschlagen hättest, das ist in Deutschland verboten. Und du hättest vor Gericht keine Chance gehabt, von daher würde ich dir raten, das in Zukunft zu unterlassen, wegen Kindesmisshandlung vorbestraft ist vermutlich nichts was du gerne im Führungszeugnis hättest.

Muss man hier echt diskutieren ob man Kinder schlagen darf? Ich glaub es hackt.

Naja, ich war wie gesagt 14. Heute bin ich 45 und pflege kleine Kinder nicht zu vermöbeln.
Ich bitte doch, mit dem Begriff "Kindesmißhandlung" etwas sensibler umzugehen.

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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:30 
Ich bitte im Gegenzug darum den Tatbestand Kindesmisshandlung nicht zu verharmlosen. Als 14jährige ist man strafmündig und kann daher dafür belangt werden.

Zitat:
In Deutschland wird seit der Gesetzesänderung von 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen.


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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:34 
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Violetta hat geschrieben:
Angelegenheit hat geschrieben:
Violetta hat geschrieben:
und dem Bengel rechts und links eine runtergehauen. Es tut mir bis heute nicht leid, obwohl die Mutter des Früchtchens irgendwann natürlich wutschnaubend bei uns aufgetaucht ist...


In Selbstjustiz ein Kind für Sachbeschädigung zu schlagen ist okay, aber wenn ein Richter es für Körperverletzung belangt ist das übertrieben? Da sehe ich jetzt keine Verhältnismässigkeit. Ich hätte dich übrigens angezeigt wenn du mein Kind geschlagen hättest, das ist in Deutschland verboten. Und du hättest vor Gericht keine Chance gehabt, von daher würde ich dir raten, das in Zukunft zu unterlassen, wegen Kindesmisshandlung vorbestraft ist vermutlich nichts was du gerne im Führungszeugnis hättest.

Muss man hier echt diskutieren ob man Kinder schlagen darf? Ich glaub es hackt.

Naja, ich war wie gesagt 14. Heute bin ich 45 und pflege kleine Kinder nicht zu vermöbeln.
Ich bitte doch, mit dem Begriff "Kindesmißhandlung" etwas sensibler umzugehen.


Ich hatte das Problem hier auch schon, dass man mir vorgeworfen hat ich würde "Kindesmißhandlung" tolerieren, weil ich früher als Kind, selber von meiner Mutter ab zu eine gelangt bekommen habe. Ich habe das damals als okay angesehen, weil ich ja was falsch gemacht hatte und dafür bestraft wurde.

Ich "vermöbele" auch keine Kinder! Nur noch mal um das hier klarzustellen!

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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:34 
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Eigentum ist notwehrfähig
Hier mal ein Beispiel:
seh ich jemanden mit meinem Kuscheltier wegrennen, darf ich die Verfolgung aufnehmen und das tun, was nötig ist, um mein Eigentum wiederzuerlangen. Das heißt, ich darf ihm eine runterhauen und ihm mit Schlägen (WENN denn nötig) mein Eigentum wiederabringen.

OT: Notwehr, ich muss nicht warten bis mich jemand schlägt! Ist der Schlag absehbar, darf ich sofort, auch ohne vorherigen Schlag, verteidigen.

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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:39 
Ja, aber das ist hier nicht der Fall. Das Kind hat den Mantel in die Mülltonne geschmissen und sie hat ihm dann aus Rache eine gezimmert. Von Notwehr kann zum einen keine Rede sein und zum anderen muss man auch hier das Alter des Diebes berücksichtigen. Rechtsgüterabwägung, gelle.


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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:42 
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bin stolz auf dich, angelegenheit :wink:
ich hab ja allgemein gesprochen
in dem hier benannten Fall, müsste man alles piekfein und detailliert aufrollen
aber moment, ihre Ehre wurde durch den schmutzigen Mantel beschmutzt :kicher: scherz

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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 12:55 
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Jeshuana hat geschrieben:
Eigentum ist notwehrfähig
Hier mal ein Beispiel:
seh ich jemanden mit meinem Kuscheltier wegrennen, darf ich die Verfolgung aufnehmen und das tun, was nötig ist, um mein Eigentum wiederzuerlangen. Das heißt, ich darf ihm eine runterhauen und ihm mit Schlägen (WENN denn nötig) mein Eigentum wiederabringen.

OT: Notwehr, ich muss nicht warten bis mich jemand schlägt! Ist der Schlag absehbar, darf ich sofort, auch ohne vorherigen Schlag, verteidigen.


Und wie sieht das im folgenden Fall aus??

Ein 10 jähriger ärgert die ganze Zeit einen 15 jährigen. Dieser bittet ihn immer wieder damit aufzuhören. Der macht aber weiter und attackiert den Älteren auch körperlich. Der 15 jährige setzt sich durch Abwehrbewegung zur Wehr und der 10jährige stürzt und bricht sich den Arm. Der Vater des 10jährigen wollte den 15jährigen wegen Körperverletzung anzeigen. Nur zur Randinfo, der 10jährige hat auch vorher schon allerhand "böses" getrieben. Hat zB mit einem Luftgewehr auf einen Erwachsenen geschossen und einem anderen Erwachsenen, der mit einer elektrischen Heckenschere am rumwerkeln war, Wasser über die Steckdose gekippt, dieser Erwachsene hat ihm dann auch eine gelangt.

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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 13:01 
Fall 1: Bei einem konkreten Angriff und einer Abwehrreaktion sehe ich da keinen Konflikt, da wird der Vater mit der Anzeige nicht weit kommen, wenn der Bruch durch den Sturz verursacht wurde.

Fall 2: Ich verstehe hier noch nicht ganz, wie die Ohrfeige eine Notwehrreaktion ist? Das musst du mehr erläutern. Jemanden zu ohrfeigen weil er nervt, ist keine Notwehr. Wenn er ihn gewaltsam entfernt hätte, festgehalten oder weggeschubst wäre es Notwehr.


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BeitragVerfasst: 28.06.2012, 13:09 
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Fall 2: Ich verstehe hier noch nicht ganz, wie die Ohrfeige eine Notwehrreaktion ist? Das musst du mehr erläutern. Jemanden zu ohrfeigen weil er nervt, ist keine Notwehr. Wenn er ihn gewaltsam entfernt hätte, festgehalten oder weggeschubst wäre es Notwehr.[/quote]

Der Mann hat den Jungen wohl auch mehrmals gebeten die Finger von dem Strom und der Steckdose zulassen. Und als der Jungen ihm Wasser über die Steckdose gekippt hat, ist ihm mehr oder weniger aus Reflex die Hand ausgerutscht, weil er einen leichten Stromschlag bekommen hat.

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