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Spiegel-Artikel: Verätzt mit Haarfarbe
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Seite 1 von 3

Autor:  Lyss [ 22.01.2010, 21:13 ]
Betreff des Beitrags:  Spiegel-Artikel: Verätzt mit Haarfarbe

:arrow: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 20,00.html


Autsch! Ich finde das ganz schön fies.

Und 5000 € ehrlich gesagt ziemlich wenig! Wäre der Guten das in den USA passiert, wäre sie jetzt Millionärin (gut, finde ich auch wiederum völlig überzogen...).

Und ob das Argument mit den Heiratschancen angemessen war, mag dahin gestellt sein. Aber sie wird sich doch nie mehr völlig unbedarft die Haare hoch stecken können, ohne nicht Sorge haben zu müssen, die kahle Stelle zu "entblößen".

Da finde ich -ehrlich gesagt- die Reaktion des Richters schon irgendwie zynisch:

Spiegel online hat geschrieben:
Allerdings sei die betroffene Stelle derart verdeckt, dass die Frau dennoch nicht entstellt sei.

Autor:  kami [ 22.01.2010, 22:07 ]
Betreff des Beitrags: 

bitter! da kann ich froh sein, dass ich das blondieren selbst in die hand genommen habe! O_o
...die schmerzensgeldforderung war natürlich gerechtfertigt, aber die begründung mit den heiratschancen ist total lächerlich!

Autor:  Marlene [ 26.01.2010, 09:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Spiegel-Artikel: Verätzt mit Haarfarbe

Lyss hat geschrieben:
:arrow: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 20,00.html


Autsch! Ich finde das ganz schön fies.

Und 5000 € ehrlich gesagt ziemlich wenig! Wäre der Guten das in den USA passiert, wäre sie jetzt Millionärin (gut, finde ich auch wiederum völlig überzogen...).

Und ob das Argument mit den Heiratschancen angemessen war, mag dahin gestellt sein. Aber sie wird sich doch nie mehr völlig unbedarft die Haare hoch stecken können, ohne nicht Sorge haben zu müssen, die kahle Stelle zu "entblößen".

Da finde ich -ehrlich gesagt- die Reaktion des Richters schon irgendwie zynisch:

Spiegel online hat geschrieben:
Allerdings sei die betroffene Stelle derart verdeckt, dass die Frau dennoch nicht entstellt sei.


Ich hatte den gleichen Gedanken, Lyss, als ich das gelesen hatte.

Autor:  wuschlon extraordinaris [ 27.01.2010, 16:12 ]
Betreff des Beitrags: 

Allerdings ist jemand, der sich blondieren lässt auch ein Bisschen selbst Schuld. Dass das nicht gesund ist und auch mal Schäden geben kann, sagt einem eigentlich der gesunde Menschenverstand.

Autor:  Nadeshda [ 27.01.2010, 16:16 ]
Betreff des Beitrags: 

Na, also dass man sich die Kopfhaut verätzt, damit muss man nicht rechnen, finde ich. Dass das nicht besonders gut ist für Haare und Kopfhaut ok, aber mit Verletzungen rechnet da doch keiner.

Autor:  Schnu [ 27.01.2010, 17:02 ]
Betreff des Beitrags: 

Besonders weil jeder Friseur weiss dass man Blondierung nicht auf die Kopfhaut geben darf!!!

Autor:  Andromeda [ 27.01.2010, 17:10 ]
Betreff des Beitrags: 

Also dass man sich so verätzt, dass da auch nie wieder Haare wachsen, damit muß keiner rechnen imo. Dass die Haare danach vom kopf krümmeln, vll, aber auch da sollte der friseur davor warnen, dass es eben dazu kommen kann bei geschädigtem haar.

Auch wenn ich die begründung mit den heiratschancen seltsam finde, finde ich den satz vom richter auch nicht ok. klar, wenn kein wind geht, dann sieht man die stelle vll nicht mal unbedingt, aber wenn man in den regen kommt, es windig ist, man vll kein haargummi dabei hat,
immer angst hat, dass doch jemand die kahle stelle sieht....

Autor:  MiMUC [ 16.11.2010, 20:46 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich hab selber so eine kahle Stelle am seitlichen Kopf. Eine entartete Haarwurzel wurde mir schon als 1-jährige entfernt. Ist auch mehrer Zentimeter groß und man sieht gar nichts. Da müsste ich mir schon extrem durch die Haare fahren und raufen, sodass ich das da genau anhebe. Auch in der Haarfülle fällt es nicht auf.
Muss allerdings sagen, dass die Narbe bis heute manchmal zieht.

Klar ist das unschön, wenn so was beim Friseur passiert, aber so schlimm ist es dann auch wieder nicht, wenn man nichts sieht (wovon ich mal ausgehe). Es gibt weißgott schlimmere Körperverletzungen.
Das mit den Heiratschnacen ist natürlich Blödsinn. :roll:

Autor:  Ain [ 16.11.2010, 20:54 ]
Betreff des Beitrags: 

kami hat geschrieben:
...die schmerzensgeldforderung war natürlich gerechtfertigt, aber die begründung mit den heiratschancen ist total lächerlich!

Seh ich auch so.
Und um mal meinen alltagsüblichen zynismus beizutragen: kann sie ja die 5000€ investieren und sich Haare an die kahle Stelle implantieren lassen.
:roll:

Autor:  Tanita [ 16.11.2010, 21:02 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich finde die Entschädigung zu wenig.

5000 Euro decken gerade die Kosten für eine Haartransplantation in D.
Dazu noch Schmerzensgeld, würde ICH mindestens 7500 Euro einklagen.

Autor:  Kalienchen [ 16.11.2010, 21:04 ]
Betreff des Beitrags: 

Für die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es feste Sätze, das kann man nicht nach Gutdünken einklagen.
http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Schm ... belle.html

Autor:  oniboni [ 18.11.2010, 13:30 ]
Betreff des Beitrags: 

:? ich hab mir früher selber die haare 3mal hintereinander gefärbt und immer schön auf die kopfhaut.. kahl ist da nix geworden :shock:

was haben die denn bitte für färbezeugs beim frisör?? (ich mein dann würde ich es mir auf die beine schmieren :P )

kann den ärger aber auf jeden fall verstehen..

Autor:  Odine [ 18.11.2010, 14:23 ]
Betreff des Beitrags: 

Der Friseur hat die Blondierung einfach viel zu stark gemacht, zu hoher Wasserstoffperoxidgehalt. Warscheinlich 12 % oder sogar 18 %. Das verätzt alles.

Allerdings muss in machen Fälle eine Blondierung logischwerweise auch auf die Kopfhaut, wenn die Kundin komplett blondiert werden will.

Es soll ja kein dunkler Ansatz sichtbar bleiben. Und das geht nun mal nicht anders.

Tja, wenn eine Kundin, die von Natur aus dunkelbraun oder fast schwarz ist, aber auf jeden Fall Hellblond sein will, ist die Kundin auch selber Schuld, braucht man eine starke Blondierung , und das geht nicht ohne einen Schaden davonzutragen.
Man sollte die Aufhellung in mehreren Etappen machen. Aber erzähl das mal einer Kundin, die will doch am liebsten das Endergebniss sofort, alles in einem Schritt haben. Und danach, wenn was schief geht, ist dann der Friseur auch noch der Arsch, wie immer halt.

Ich habe mir damals , aufgrund einer Erfahrung, immer ein Schriftstück unterschreiben lassen, das ich von Blondierung , Dauerwelle oder sonstiger chemischer behandlung in dem speziellen Fall abrate. Die Behandlung erfolgt auf eigene Gefahr der Kundin.
Damit hab ich mich abgesichert.

Es ging einmal was schief, obiger Sachverhalt, schwarze Haare sollten sofort, in einem Schritt, hellblond werden. Sie bestand ohne Unterlass auf 18 % Wasserstoffperoxid.
Danach gabs den chemischen Haarschnitt. Pixie.
Sie wollte es mir danach in die Schuhe schieben, zum Glück hatte ich Zeugen, ein Familienmitglied von ihr, die meine Version bezeugen konnten. Sie wollte mich aber eigentlich verklagen. Lies es aber auf Druck ihrer Familie, die auf meiner Seite war, in Ruhe.

Seither gab diese schriftliche Absicherung. Und ich habe eines Tages komplett mit Blondierungen an Kunden aufgehört, die Kunden sollten woanders hingehn. War mir grad Wurscht.

So schnell ist der Friseur ungewollt der Böse. Wer weiss was in dem Fall wirklich war. Ich finde die Strafe ungerecht. Chemie ist manchmal unberechenbar.

Autor:  BaluUndSeineKuh [ 18.11.2010, 14:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Die Strafe ist auf gar keinen Fall ungerecht! Es steht nicht dabei, ob der Arzt darauf hingewiesen hat, dass sowas schlimmes passieren kann. Wenn der das nicht getan hat, sollte er noch viel schlimmer bestraft werden. Wenn er aber wusste, wie schief das gehen kann, und er es trotzdem gemacht hat, obwohl er es nicht für gut hielt, ist er genauso zu bestrafen! Wer ein Gewissen hat und weiß dass es so schlimm ausgehen kann, sollte dem Kunden die Behandlung verweigern (ähnlich wie es manche Friseure ja auch tun wenn man mit ultra langen Haaren hinkommt und nen Kurzhaarschnitt verpasst bekommen möchte).

Autor:  Wind In Her Hair [ 18.11.2010, 17:07 ]
Betreff des Beitrags: 

BaluUndSeineKuh hat geschrieben:
Wer ein Gewissen hat und weiß dass es so schlimm ausgehen kann, sollte dem Kunden die Behandlung verweigern (ähnlich wie es manche Friseure ja auch tun wenn man mit ultra langen Haaren hinkommt und nen Kurzhaarschnitt verpasst bekommen möchte).

Das finde ich eigentlich auch. Aber Odines Strategie mit dem schriftlichen Absichern finde ich auch gut. Nicht nur für den Friseur, sondern auch für den Kunden, denn vielleicht denkt so manche Kundin dann erstmals wirklich über die Risiken nach und überlegt sich nochmal, ob es wirklich so hell werden und unbedingt in einer einzigen Sitzung sein muss.

Beim Piercer und Tätowierer muss man ja auch eine Einwilligung unterschreiben, weil es sich im Grunde um eine Körperverletzung handelt, die die Piercer und Tätowierer andernfalls genau so wenig durchführen dürften wie einer einem anderen die Rübe einhauen darf.
Chemische Haarbehandlungen sind damit zwar nicht direkt zu vergleichen, aber - die Kunden sollten konkret wissen, welche Riskiken bestehen, wenn es schief läuft. Ich hab den Eindruck, dass die meisten sich wirklich gar nichts dabei denken, wenn sie fröhlich in den Salon stiefeln um sich blondieren zu lassen (oder was auch immer), weil Friseurbesuche und Haarspielereien so alltäglich sind und eigentlich einen reinen Spaß- und Lifestyle-Charakter haben. Und ich weiß auch nicht, wie viele Friseure die Kunden über Risiken von chemischen Behandlungen aufklären. Dann ist der Schreck natürlich groß, wenn man sich gar nichts dabei dachte, sich mal eben blondieren zu lassen und dann sowas passiert. Oder auch "nur", dass die Haare abbrechen oder grün werden.

Also ich fände es ganz wichtig, dass trotz des Spaßfaktors die Risiken ernster genommen und Kunden vor so einer Behandlung besser darüber informiert werden. Damit wäre bestimmt vielen Kunden UND Friseuren geholfen. So ein Fall wie in dem Artikel ist zwar extrem, aber von Unfällen mit ganz oben abgebrochenen Haaren und so weiter hört man ja immer wieder *zur Notfallecke schiel*.

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