Bevormundung durch Friseure

Lange Haare in unserer Gesellschaft und "dies und das"

Moderatoren: Varenka, Fornarina, Estrella, Moderatoren

Nachricht
Autor
Benutzeravatar
schnappstasse
Beiträge: 21705
Registriert: 14.04.2008, 19:00
Haartyp: 2aM
ZU: 6,6
Pronomen/Geschlecht: sie
Wohnort: Berlin, mit ❤ in Halmstad

Re: Bevormundung durch Friseure

#1186 Beitrag von schnappstasse »

Dir ist klar, dass ungefragtes Abschneiden der Haare gegen deinen Willen den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt? Du könntest sie theoretisch auf Schmerzensgeld verklagen. Das sollte eine Friseurin eigentlich wissen und dementsprechend handeln...
Bild
Nerwe

Re: Bevormundung durch Friseure

#1187 Beitrag von Nerwe »

Danke euch allen. Ich war total geschockt, denn sie hat meine Haare mit einem einzigen Scheerenschnitt komplett gekürzt, so schnell konnte ich garnicht eingreifen.
Ich hab direkt weinen müssen. :evil: Ich fürchte, dass mir für einen Riesenaufstand der Mut fehlt, ich bin in solchen Situationen eher schüchtern und fress es in mich rein :oops:
Dann fängt das züchten halt von vorne an :lol:
Benutzeravatar
Sankofa
Beiträge: 6019
Registriert: 28.07.2011, 20:15
Wohnort: Nordlicht

Re: Bevormundung durch Friseure

#1188 Beitrag von Sankofa »

Arme Calli! :keks: Das ist wirklich eine riesen Schweinerei! Ich hoffe, deine Haare wachsen ganz schnell nach.
Bild
2a M ii Taille
"Haaröl ist mein Ektoplasma!"
Benutzeravatar
MiMUC
Beiträge: 7625
Registriert: 08.11.2010, 17:13
Haartyp: 1c/2a,
ZU: 4-5cm
Pronomen/Geschlecht: weiblich
Wohnort: Bei den Weißwürsten

Re: Bevormundung durch Friseure

#1189 Beitrag von MiMUC »

Ach du Schreck :shock:
Das sind ja Jahre.... waren sie denn wirklich so kaputt? Bis zum Kinn??
SLD APL BSL Taille Hüfte und Schluss
1c/2a F i 4,5cm
feendunkelgold (Tagebuch)
Benutzeravatar
Inconnue
Beiträge: 6031
Registriert: 25.04.2012, 13:12

Re: Bevormundung durch Friseure

#1190 Beitrag von Inconnue »

schnappstasse hat geschrieben:Dir ist klar, dass ungefragtes Abschneiden der Haare gegen deinen Willen den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt? Du könntest sie theoretisch auf Schmerzensgeld verklagen. Das sollte eine Friseurin eigentlich wissen und dementsprechend handeln...
Der TB der KV wird grds. allein durch den Schnitt beim Friseur erfüllt (-> "substanzverletzende Einwirkung auf den Körper"). Es liegt jedoch eine Rechtfertigung durch die Einwilligung des Kunden vor (gerade da das Abschneiden an sich nicht ungefragt und gegen den Willen gewesen ist), daher ist die KV nicht rechtswidrig.

Rest hier: http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/ein ... uch-340791

Ich glaube, dass sich Friseure, wenn sie schon in dem Beruf arbeiten, auch über die Rechtslage im klaren sind. Und die spricht grds. eine andere Sprache als "Schmerzensgeld".
Benutzeravatar
Nadeshda
Admin a.D.
Beiträge: 17518
Registriert: 17.12.2007, 12:09

Re: Bevormundung durch Friseure

#1191 Beitrag von Nadeshda »

D. ist sehr int. nur e. bisschen schwer z. lesen. Viell. gehts auch m. etwas weniger Abk. :mrgreen:
3a Mii, 90,5 cm am 02.07.17 (nach Schnitt auf 53 cm am 18.02.15)
I can see through you, see your true colors. 'Cause inside you're ugly,
you're ugly like me. And I can see through you, see to the real you
rosenmaedchen
Beiträge: 184
Registriert: 31.03.2012, 14:00
Wohnort: Deutschland

Re: Bevormundung durch Friseure

#1192 Beitrag von rosenmaedchen »

Friseure, die nicht schneiden, wie man es wollte, kenne ich nur zu gut.
Das letzte Mal beim Friseur war ich im Oktober 2011. Ich hatte ca. 60 cm lange Haare und hatte noch ein paar Stufen von einem richtig kurzen Bobschnitt in der Zeit davor im Haar.

Ich hatte explizit gesagt, dass ich "nur" Spitzen geschnitten haben möchte und zwar so, dass die Stufen mit der Zeit immer weniger werden.

Die gute Frau hat mir doch fast 10 cm abgesäbelt und Stufen reingeschnitten, die vorne nur noch kinnlang waren. Ich habe gedacht ich spinne, ich hätte heulen können.

Besonders sauer war ich, weil sich die gute Dame dabei null auf mich konzentriert hat, sich währenddessen mit anderen Kundinnen darüber unterhalten hat, wie vielen andren Mädels sie selbst in der Disco schon ins Gesicht geschlagen hätte...

Seitdem war ich nie wieder beim Friseur und werde es vermutlich die letzte Zeit auch nicht, ich bin es Leid, dass immer mehr geschnitten wird.

Selbst wenn man sagt, "nur" 1-2 cm, heißt es dann "ja, da müssen aber mindestens 5 cm ab etc" und selbst wenn man nein sagt, dann kommt trotzdem etwas mehr als die 1-2 cm ab...Nach dem Motto "was ab ist, ist dann ab"...
Bild
Haartyp: 1a F ii
Haarlänge: 80cm nach <a href="http://www.langhaarnetzwerk.de/phpBB3/viewtopic.php?t=17024">SSS</a> bei 176 cm
Haarfarbe: honigblond (NHF)
Ziele: Taille bei 82 cm, Hüfte bei 90 cm
Benutzeravatar
Inconnue
Beiträge: 6031
Registriert: 25.04.2012, 13:12

Re: Bevormundung durch Friseure

#1193 Beitrag von Inconnue »

Nadeshda hat geschrieben:D. ist sehr int. nur e. bisschen schwer z. lesen. Viell. gehts auch m. etwas weniger Abk. :mrgreen:
Sorry :D Dachte nur ich spar mir längere Ausführungen, weil ich keinen Klugscheißerstempel wollte. :pfeif:
TB und KV sind Tatbestand und Körperverletzung, hatte schnappstasse ja schon geschrieben. Grds. soll "grundsätzlich" heißen, das ist ne juristische Floskel die soviel heißt wie "Normalerweise ists so, solltest du aber was finden, was dagegen spricht, brauch ichs mir nicht anlasten lassen, da da "grundsätzlich" steht, was nicht "immer" bedeutet", hehe.

Besonders sauer war ich, weil sich die gute Dame dabei null auf mich konzentriert hat, sich währenddessen mit anderen Kundinnen darüber unterhalten hat, wie vielen andren Mädels sie selbst in der Disco schon ins Gesicht geschlagen hätte...
Klingt.. Kompetent :D Ich vermute mal, dass das ein billigerer Friseur war? Falls du Zeit, Muße und Geld haben solltest, kann ich dir nur raten, dich trotzdem auf die Suche nach nem neuen Friseur zu machen. Schon an der Kasse (so hab ichs gemacht) beiläufig erzählen, dass man schlechte Erfahrungen gesammelt hat und ob das so eingehalten wird. Ich meine, einmal im Jahr ists schon n schöner Luxus eine Kopfmassage plus (hoffentlich) wunderbarem Schnitt zu bekommen.
Die beste Aussage die ich bei nem Friseur bekommen hab war "Sie wollen doch lange Haare, ich schneide ihnen ihren cm, da muss man nicht unnötig mehr abschneiden, dann schneide noch einige abstehende Haare ab und sie sind fertig, passt zu ihrem Typ".

Kann man sich jetzt drüber streiten ob sich die 60 Euro dafür gelohnt für einen cm lohnen, aber so werde ich gern bevormundet :D
Zuletzt geändert von Inconnue am 29.10.2012, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
schnappstasse
Beiträge: 21705
Registriert: 14.04.2008, 19:00
Haartyp: 2aM
ZU: 6,6
Pronomen/Geschlecht: sie
Wohnort: Berlin, mit ❤ in Halmstad

Re: Bevormundung durch Friseure

#1194 Beitrag von schnappstasse »

Inconnue hat geschrieben:
schnappstasse hat geschrieben:Dir ist klar, dass ungefragtes Abschneiden der Haare gegen deinen Willen den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt? Du könntest sie theoretisch auf Schmerzensgeld verklagen. Das sollte eine Friseurin eigentlich wissen und dementsprechend handeln...
Der TB der KV wird grds. allein durch den Schnitt beim Friseur erfüllt (-> "substanzverletzende Einwirkung auf den Körper"). Es liegt jedoch eine Rechtfertigung durch die Einwilligung des Kunden vor (gerade da das Abschneiden an sich nicht ungefragt und gegen den Willen gewesen ist), daher ist die KV nicht rechtswidrig.

Rest hier: http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/ein ... uch-340791

Ich glaube, dass sich Friseure, wenn sie schon in dem Beruf arbeiten, auch über die Rechtslage im klaren sind. Und die spricht grds. eine andere Sprache als "Schmerzensgeld".
Ich weiß gerade nicht, was grds heißen soll,aber ich entnehme deinem Kauderwelsch, dass die Friseurin das darf? Ich meine, ohne Vorankündigung, wieviel sie jetzt genau schneiden wird, einfach mehrere Jahre absäbeln?

Edit: ach so, grundsätzlich. Sorry, ich war noch auf der vorherigen Seite. Hab deinen Post überlesen.
Bild
Benutzeravatar
Inconnue
Beiträge: 6031
Registriert: 25.04.2012, 13:12

Re: Bevormundung durch Friseure

#1195 Beitrag von Inconnue »

schnappstasse hat geschrieben: Ich weiß gerade nicht, was grds heißen soll,aber ich entnehme deinem Kauderwelsch, dass die Friseurin das darf? Ich meine, ohne Vorankündigung, wieviel sie jetzt genau schneiden wird, einfach mehrere Jahre absäbeln?
Siehs doch mal so, wieso sollte der Tatbestand der Körperverletzung erst erfüllt sein, wenn die Leistung nicht erbracht wird, wie erhofft?
Die substanzverändernde Einwirkung geschieht allein durch den Schnitt. Und der geschieht ja auf Wunsch der Kunden. Somit gibts schonmal keine Körperverletzung mehr, da der Kunde ja in diesen Schnitt (völlig unabhängig davon, wieviel abgeschnitten wird) eingewilligt hat.

Im Endeffekt landen wir dann bei der Schlechtleistung, wenn überhaupt, aber hier müsste dem Friseur erstmal eine Frist gesetzt werden, innerhalb welcher er nachbessern kann.

Man kann jedoch, wenn alle Stricke reissen, eventuell an Schadensersatz und Schmerzensgeld kommen, wenn man ein Attest darüber vorlegen kann, durch den Schnitt Depressionen bekommen zu haben. Aber.. Naaajaaa..
Jeshuana
Beiträge: 484
Registriert: 06.08.2011, 13:38

Re: Bevormundung durch Friseure

#1196 Beitrag von Jeshuana »

mir hat eine "bevormundung" im alter von 16 jahren gereicht. da wurden meine bsl langen haare trotz mitgebrachten foto (stufenschnitt auf 5 cm über bsl) einfach auf apl abgeschnitten und nachträglich (!) noch stufen reingesschnitten, also kürzer als apl...es ist echt jedem aufgefallen und die meisten waren traurig, dass die wie sie sagten schönen haare ab waren.
meine konsequenz: bin für 2 jahre gar nicht mehr zum friseur gegangen und hab mich an einen männlichen (das war mir sehr wichtig, ich trau da keinen frauen mehr, schon gar nicht frauen mit kürzeren haare als meine) teuren friseur gewandt, der EXAKT das machte, was ich wollte. er schnitt dann von den mittlerweile midback langen haaren EXAKT 2 cm ab, keine stufen, kein rumgerede, es müsse mehr ab, die seien kaput etc....Er meinte nur, dass die bissi Feuchtigkeit bräuchten, die aber sonst tadellos für die länge seien.
seit 2 jahren gehe ich gar nicht mehr zum friseur, ich schneide selber, mach da keine experimente mit fremden friseuren, dann vertrau ich lieber meiner eigenen hand...oder diesem einen mann, aber das ist mir mittlerweile zu teuer geworden..
wellige Vielfalt in Fein: von 1c bis 2c ist alles dabei, überwiegend aber 2a
Farbe: goldbraun verdrängt goldblond (komplett NHF nach 6 Jahren geschafft!)
Wohlfühllänge Steiß
Benutzeravatar
schnappstasse
Beiträge: 21705
Registriert: 14.04.2008, 19:00
Haartyp: 2aM
ZU: 6,6
Pronomen/Geschlecht: sie
Wohnort: Berlin, mit ❤ in Halmstad

Re: Bevormundung durch Friseure

#1197 Beitrag von schnappstasse »

Inconnue hat geschrieben:
Siehs doch mal so, wieso sollte der Tatbestand der Körperverletzung erst erfüllt sein, wenn die Leistung nicht erbracht wird, wie erhofft?
Die substanzverändernde Einwirkung geschieht allein durch den Schnitt. Und der geschieht ja auf Wunsch der Kunden. Somit gibts schonmal keine Körperverletzung mehr, da der Kunde ja in diesen Schnitt (völlig unabhängig davon, wieviel abgeschnitten wird) eingewilligt hat. ..
Was wäre denn, wenn Calli vor dem Schnitt noch die Gelegenheit bekommen hätte, zu sagen "Nein,auf keinen Fall soviel!" und die Friseurin hätte trotzdem einfach geschnitten? So wie ich das sehe, hätte Calli das gesagt, wenn die Friseurin ihr die Gelegenheit dazu gegeben hätte. Ich sehe da keine Einwilligung, denn man willigt ja nicht in dem Moment unbesehen in alles ein, in dem man sich auf den Stuhl setzt. Die Einwilligung geschieht doch erst, wenn beide Parteien über den gewünschten Schnitt gesprochen haben und sich einig geworden sind. Bis dahin kann ich noch aufstehen und gehen, wenn ich mich mit der Friseurin partout nicht einig werde. Genau diese Gelegenheit wurde Calli aber verwehrt. Sonst könnte ja jeder Friseur einfach den Kopf festhalten und mit dem Rasierer drübergehen, ohne Strafe zu fürchten.
Bild
Benutzeravatar
Inconnue
Beiträge: 6031
Registriert: 25.04.2012, 13:12

Re: Bevormundung durch Friseure

#1198 Beitrag von Inconnue »

schnappstasse hat geschrieben: Was wäre denn, wenn Calli vor dem Schnitt noch die Gelegenheit bekommen hätte, zu sagen "Nein,auf keinen Fall soviel!" und die Friseurin hätte trotzdem einfach geschnitten? So wie ich das sehe, hätte Calli das gesagt, wenn die Friseurin ihr die Gelegenheit dazu gegeben hätte. Ich sehe da keine Einwilligung, denn man willigt ja nicht in dem Moment unbesehen in alles ein, in dem man sich auf den Stuhl setzt. Die Einwilligung geschieht doch erst, wenn beide Parteien über den gewünschten Schnitt gesprochen haben und sich einig geworden sind. Bis dahin kann ich noch aufstehen und gehen, wenn ich mich mit der Friseurin partout nicht einig werde. Genau diese Gelegenheit wurde Calli aber verwehrt. Sonst könnte ja jeder Friseur einfach den Kopf festhalten und mit dem Rasierer drübergehen, ohne Strafe zu fürchten.
Hast du das Urteil gelesen?
"Schmerzensgeldansprüche nach einem Friseurbesuch kämen in Betracht, wenn infolge der Haarbehandlung dauerhafte Schäden am Haar oder der Kopfhaut verursacht wurden. Dies liege hier nicht vor. Die bloße Missachtung eines persönlichen Wunsches einer Kundin, selbst wenn diese mit Verärgerung oder Enttäuschung verbunden sei, genüge für einen Schmerzensgeldanspruch nicht."

Du willigst zwar vielleicht nicht ausdrücklich in die Körperverletzung ein, aber konkludent. Wenn du dich auf den Stuhl setzt, kannst du annehmen, dass die Substanz deiner Haare verändert wird und der Friseur kann damit davon ausgehen, dass er das auch darf. (Anderes Beispiel: Wenn du dich zu einem Besoffenen ins Auto setzt, musst du damit rechnen, dass ein Unfall passieren kann.) Ansonsten müsste jeder sagen "Ja, ich erlaube ihnen meine Haare zu schneiden." Diese Einwilligung muss bis zum Zeitpunkt des Eingriffs fortbestehen und das hat sie ja auch. Der Kunde könnte ja auch aufstehen und gehen, somit würde sie ja gerade nicht zum Zeitpunkt des Eingriffs bestehen.
Das gehört in den strafrechtlichen Bereich, zur Körperverletzung.

Würde der Friseur die Haare einfach abrasieren, wäre das vermutlich ein "Exzess", der durch die Einwilligung nicht gedeckt wäre, aber das müsste ich nachlesen. Der einzige Fall von dem ich gelesen hab, in dem eine Kundin mit ner Glatze in Folge einer Färbung davongekommen ist, hat ihr 500 Euro eingebracht, weil ihr Depressionen attestiert wurden.

Was du zur Einigung schreibst gehört in das Zivilrecht. Durch die Einigung der Parteien, wozu auch die wesentlichen Bestandteile des Vertrags (Parteien, Preis, Leistung) gehören, wird ein Vertrag geschlossen. ("Ich möchte n Spitzenschnitt"-"Okay") Wird hier die Leistung nicht erbracht wie vereinbart (u.A., müssen auch einige andere Voraussetzungen erfüllt sein), sind wir bei der Schlechtleistung, von der ich vorhin schonmal geschrieben hab. Daraus kann ein Schadensersatzanspruch entstehen, aber der Friseur muss zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung bekommen.

Und wie gesagt, gerade in dem oben zitierten Urteil hat das "Opfer" nichts dagegen gesagt. Calli hat das auch nicht, wobei es nicht bei mir liegt zu sagen, ob sie Gelegenheit dazu gehabt hätte. Ich bin der Meinung, dass man, vor allem wenns irgendwo über der Schulter ist, sieht, dass Haare abkommen. Und die Haare die abgeschnitten werden müssen auch irgendwie gehalten werden wie wir von den Microtrimms wissen, ergo müsste die Friseurin 20 cm. lange Finger gehabt haben, um alles auf einmal abzusäbeln. Und "Spitzenschnitt" ist ebenfalls eine Ermessensfrage.

Aber ich glaube das ist OT genug :D
Benutzeravatar
schnappstasse
Beiträge: 21705
Registriert: 14.04.2008, 19:00
Haartyp: 2aM
ZU: 6,6
Pronomen/Geschlecht: sie
Wohnort: Berlin, mit ❤ in Halmstad

Re: Bevormundung durch Friseure

#1199 Beitrag von schnappstasse »

Das ist gar nicht OT, finde ich. Genau darum geht es doch hier, und dein Fachwissen ist sehr bereichernd für die Diskussion.

Vom gesunden Menschenverstand her würde ich sagen, der Friseur MUSS warten, ob der Kunde einwilligt, oder ob er damit so wenig einverstanden ist, dass er aufsteht und geht. Schade, dass es rechtlich anscheinend nicht so ist, und dass man anscheinend schon mit dem Setzen auf den Stuhl inwilligt, dass der Friseur mit einem machen kann, was er für richtig hält, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen (wenn man von der Konsequenz mal absieht, dass der Kunde wahrscheinlich nicht mehr wiederkommt und allen davon erzählt ).

Wir reden hier immerhin von BSL auf Kinn. Das sind 20cm oder mehr. Das wäre wie einer Frau mit kinnlangem Bob eine Glatze zu rasieren. Und wenn die Frau zuerst gar nicht merkt, was los ist und der Friseur einfach mit den Worten "Das muss alles ab" den Rasierer ansetzt, ist der erste Ratsch schon ab, bevor sie protestieren kann. Da ist mit "Nachbessern" dann auch nix mehr.
Bild
Benutzeravatar
schnappstasse
Beiträge: 21705
Registriert: 14.04.2008, 19:00
Haartyp: 2aM
ZU: 6,6
Pronomen/Geschlecht: sie
Wohnort: Berlin, mit ❤ in Halmstad

Re: Bevormundung durch Friseure

#1200 Beitrag von schnappstasse »

Ich kann ja verstehen, dass Friseure rechtlich dagegen abgesichert sein müssen, dass man sie wegen KV verklagt. Sonst würden die ja alle Nase lang nur zahlen müssen. Aber deswegen dem Friseur zuzugestehen, solche gravierenden Eingriffe ohne Zustimmung des Kunden durchzuführen, kann ja auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein...
Bild
Antworten