@ BuddiksGreet:
Ja, das ist total spannend! Bei mir hat sich z. B. herausgestellt, dass ich teilweise ziemlich helle NHF-Strähnchen habe!

Wow, ich wusste ja, dass ich von Natur aus gesträhnt bin, aber dachte, das wäre wesentlich unscheinbarer.
Deine grünen Augen sind der Wahnsinn!! Solche wollte ich immer haben! *träum* Und sie passen gut zu deiner Haarfarbe und auch deine Haut passt zum Gesamtbild *find* ... mhhh, schade, dass du deine NHF nicht magst. Aber gut, vllt. hast du dich bis 2013 damit angefreundet oder findest bis dahin eine gute Lösung.
@ Längen angleichen:
Das mit dem Angleichen hat Bea ganz gut erklärt und diese Meinung teile ich auch:
23.12.11 um 11.22 Uhr: Bea hat geschrieben:Na ja, das mit dem Angleichen ist so ne Sache.
Ich für meinen Teil würde jetzt einfach mal behaupten, solange nur die Längen dem Ansatz angeglichen werden, letzterer aber unberührt bleibt, so sollte das nicht gegen die hiesigen Regeln verstoßen. Hauptsache ist, der Ansatz bekommt keine (anhaltende) Farbe ab.
Chika würde somit nicht aus der Gruppe ausgeschlossen werden, das hatten wir in den ersten Seiten schon mal diskutiert, wie sie eben auch erwähnt hat.
@ulli44:
Du hast doch nicht nur die Längen angeglichen, sondern komplett gefärbt oder habe ich das falsch interpretiert? Das komplette Färben würde definitiv gegen die Regeln verstoßen, da die NHF in dem Fall gefärbt wurde. An sonsten könntest du deinen Projektaustritt auch rückgängig machen, wenn die NHF unberührt geblieben ist.
Dass Auswaschtönungen erlaubt sind, liegt daran, dass ich der Meinung war, dass diese sich wieder auswaschen lassen ... habe auch in anderen Bereichen des Forums gelesen, dass diese sich sogar schützend um das Haar legen sollen und daher nichts Negatives darin gesehen - eher Positives, da man somit einer "will-färben-Phase" entgegenwirken kann.
Natürlich darfst du das Projekt (wie schon mal geschrieben) trotzdem besuchen und mitschreiben, auch wenn du komplett gefärbt haben solltest, also bist du - so gesehen - nicht wirklich ausgeschlossen, liebe ulli44.
