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Verfasst: 23.10.2009, 14:17
von Minafelicia
ich habe gerade einen deutschen shop für Ficcare gesehen, ich frag mich nur, ob das originale sind, weil ich dachte, die gäbe es nur in Amerika.
Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Immerhin gäbe es da keine Zollprobleme :kicher:

http://shop.maiden-like.de/index.php?cPath=3_12

Verfasst: 23.10.2009, 14:18
von Vitis
Der Shop gehört hier jemandem ausm Forum. Das sind echte Ficcares. ;)

Verfasst: 23.10.2009, 14:22
von Metzgermeister
Jup, der Shop gehört Elle...

Verfasst: 23.10.2009, 14:32
von Minafelicia
8) hehe
Dankeschön, dann weiß ich, was ich mir zu Weihnachten wünsche :kicher:
Ich bestell so ungern aus dem Ausland, das dauert immer so lang und ich bin doch so ungeduldig.

Verfasst: 23.10.2009, 20:37
von kitcat
*Lucy* hat geschrieben:Mir ist gestern aufgefallen, dass die Holzhaarstäbe von ***zensiert*** von http://www.lebaolong.de stammen. Bei Lebaolong sind sie auch etwas günstiger. ;)
Danke! Da hab ich grad eingekauft. Besonders die Schachteln scheinen mir praktisch zu sein.

Verfasst: 03.11.2009, 17:57
von Minafelicia
Ich weiß kitschig, aber Hello Kitty Bild

Verfasst: 10.11.2009, 17:11
von Vitis
http://de.dawanda.com/shop/atelierangelique

Der Shop ist echt toll. Ich habe mir da jetzt 2 Haarstäbe gekauft. Die Verkäuferin ist auch eine ganz Nette und man kann, um Kosten zu sparen, auf ein deutsches Konto überweisen. ;)
Achja: Perlen und Zeug zum Selberbasteln gibts da auch. ;)

Verfasst: 10.11.2009, 17:34
von Rapunzelchen
ich habe bei http://www.basler-haarkosmetik.de endlich Hair Paddys gefunden!
Im nächsten Monat werde ich mir welche einkaufen. Dann habe ich endlich genug für meine angefangene Patentspangensammlung und kann auch welche tragen!

Verfasst: 11.11.2009, 12:16
von dajanchen
Ich habe gestern bei Ebay einen tollen Shop entdeckt. Madriyenne hat wirklich tolle Sticks aus Halbedelsteinen und Glasperlen und den dazu passenden Schmuck (Ohrringe, Anhänger...). Die Sachen sehen aus, wie die von Barefoot Maiden, nur um einiges billiger!!!
Und da die Stücke aus den Niederlanden verschickt werden, zahlt man nur wenig Porto, Zoll etc. fällt natürlich nicht an!

http://stores.shop.ebay.de/Madriyenne__W0QQ_armrsZ1
Wunderschöne Sachen!

Ich habe mir gestern 2 Paar Sticks und einen Einzelnen mit dazu passenden Ohrringen ausgesucht. Der Service ist top, sie macht mir sogar passende Ohrringe zu meinem Stick, die Länge der Sticks kann meistens ausgewählt werden. Es gab nur ein Problem, ich brauchte Stunden, um mich zwischen den wunderschönen Stücken zu entscheiden.

Edit: Äh könnte ein Mod vielleicht den Titel in den richtigen Fall setzen? Macht mich ganz wuschig!

Verfasst: 11.11.2009, 22:38
von Dekublatt
Minafelicia hat geschrieben:Ich weiß kitschig, aber Hello Kitty Bild
Ich habe gerade meine Traumhaarstäbe gefunden :shock:
Die sind ja sooo schön *staun*
Ich musste einfach welche bestellen, obwohl ich doch eigentlich nicht mehr so schnell was aus dem Ausland wollte.... Gnaaaa. Egal
Danke für diesen tollen Link :yippee:

Lg Deku

Verfasst: 12.11.2009, 08:04
von Nadeshda
dajanchen hat geschrieben:Edit: Äh könnte ein Mod vielleicht den Titel in den richtigen Fall setzen? Macht mich ganz wuschig!
Oh, ist mir nie aufgefallen :lol:

Verfasst: 12.11.2009, 08:31
von dajanchen
Danke, danke, danke Nadeshda!!! :bussi:

Verfasst: 16.11.2009, 11:45
von Hagazussas
Ich habe einen größeren Einkauf bei einem USA Händler ( bei wem denn wohl ) geplant und habe, da ich in diesen DIngen immer sehr genau Bescheid wissen will, beim Zoll direkt mal über das Prozedere UND weitere anfallende Kosten angefragt. Ich hatte wahnsinnig schnell eine Antwort, die alle Unklarheiten beseitigt.

Diese Antwort möchte ich auch euch 1:1 zur Info zukommen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,

werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einem Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich für Zölle. Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.

Wird die Freigrenze von 22 Euro überschritten, wird 19% Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird zudem die Freigrenze von 150 Euro überschritten, ist auch noch Zoll zu zahlen. "Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren" (Position 9615) unterliegen einem Zollsatz von 2,7%.

Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

A) Abgabenbetrag Zoll

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1) + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (2) , Versicherung usw.) = Zollwert

Zollwert * Zollsatz = zu zahlender Zoll

B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert + Abgabenbetrag Zoll aus A) = Einfuhrumsatzsteuerwert Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer


(1) Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte
die Rubrik Umrechnungskurse wählen.

(2) Anmekerung: Für im Postverkehr beförderte Waren werden grundsätzlich die gesamten Portokosten bis zum Bestimmungsort
in den Zollwert einbezogen. Ausnahme: Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur
hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender
ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist. Zum Postverkehr gehören nur Beförderungen durch die
Deutsche Post AG, aber nicht durch den Kurierdienst DHL. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten,
also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.


Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.

Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_p ... tigung.jpg) von der Weiterleitung an das
Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die
Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen
(z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_p ... ndlung.jpg). Nach
Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von
der Zollstelle mitnehmen.

Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam
machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe
der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.



Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Klinkosch

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: http://www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

Verfasst: 16.11.2009, 11:53
von Nadeshda
Wäre es dir recht, wenn ich ins Inhaltsverzeichnis zu diesem Unterforum einen Link zu diesem Schreiben setzen würde? Die Frage kommt ja doch immer wieder mal und dann findet man es schneller wieder.

Verfasst: 16.11.2009, 12:01
von Hagazussas
Nadeshda hat geschrieben:Wäre es dir recht, wenn ich ins Inhaltsverzeichnis zu diesem Unterforum einen Link zu diesem Schreiben setzen würde? Die Frage kommt ja doch immer wieder mal und dann findet man es schneller wieder.
Klar kannst du das machen.