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Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 24.11.2014, 20:46
von Schuffeline
Wenn es schwierig für dich ist, zum Zoll zu fahren, dann kannst du in den meisten Gegenden Postverzollung beantragen. Das dauert dann zwar noch mal etwas länger, aber dafür kannst du an der Haustür bezahlen.

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 24.11.2014, 20:54
von Fjosi
Wenn ich das hinbekomme^^ Aber wenns soweit ist kann ich das ja noch mal nachlsesn ;)
Ich finde das nur grade ziemlich umständlich.. Und eigentlich auch überflüssig.. Schätze ich bin da einfach zu ungeduldig..
und wenn da Deliverd steht heißt das für mich, da sich beim Postboten unterschieben habe das ichs bekommen habe.. Aber nun gut, für die Zukunft weiß ichs besser..
Hoffe nur a´das da nicht so viel Zoll anfält.. :/
Aber danke :) Dann isses wenigstens nicht verloren, das wäre noch dümmer..

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 25.11.2014, 07:21
von Karalena
Fjosi, wie viel du ggf nachzahlen musst, kannst du dir ja selber ausrechnen. Wenn der Wert der Sendung über 22€ ist, musst du Einfuhrumsatzsteuer, also 19% auf den gesamten Betrag zahlen. Bei einem Wert über 150€ dann nochmal entsprechend Zoll dazu.
Zoll.de hat geschrieben:Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.
Beispiel

Artikelpreis: 21,90 Euro
Versandkosten: 5,00 Euro
Gesamtwert: 26,90 Euro

Resultat: die Wertgrenze von 22 Euro ist überschritten, es sind Abgaben zu erheben.
Unter 22€ - einfuhrabgabenfrei (kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer)
22€ bis 150€ - nur zollfrei (Einfuhrumsatzsteuer fällt an)
ab 150€ - Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen an
Zoll.de hat geschrieben:Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:

Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
Tabak und Tabakwaren
Parfüms und Eau de Toilette
Und bei Kaffee fallen in jedem Fall (also auch unter einem Wert von 22€) die Verbrauchssteuern (=Kaffeesteuer) an.

Die Internetseite vom Zoll ( http://www.zoll.de ) ist da wirklich sehr schön übersichtlich und hilft gut weiter.

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 25.11.2014, 08:07
von Anstaltsdame
Ich darf heute auch zum Zoll.
Flexis auslösen. Trotz bisher bereits sechs Jahren ständiger Auslandskäufe ist das heute das erste Mal.

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 25.11.2014, 10:13
von Fjosi
Ah ok danke.
Das wären dann noch mal fast 10 Euro... :/

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 30.11.2014, 16:35
von Velen
Bei 2 Bestellungen an unterschiedlichen Tagen mit einem Gesamtwert von jeweils kleiner als 22 Euro (z.B. eine FR, eine SO) wird jede Bestellung für sich abgefertigt, auch wenn alle anderen Bedingungen (Verkäufer, Käufer, Adresse, Zollamt) bestehen bleiben ?
Ich habe mich bisher noch nie damit beschäftigt, weil ich bis dato nie im Ausland bestellt habe und beim Nachlesen auf der Zollseite
würde ich das so verstehen.

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 03.12.2014, 21:51
von nur-ich
Ich hoffe grade, dass der Zoll nicht zu schnell ist - die Kreditkartenabrechnung für meinen Flexieinkauf ist immer noch nicht da und im System ist nichts gebucht.
Reicht da im Zweifelsfall auch nur die Flexi-Rechnung?

Erledigt, Rechnung war doch schneller als Zoll.

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 04.12.2014, 09:31
von Fredda
Velen hat geschrieben:Bei 2 Bestellungen an unterschiedlichen Tagen mit einem Gesamtwert von jeweils kleiner als 22 Euro (z.B. eine FR, eine SO) wird jede Bestellung für sich abgefertigt, auch wenn alle anderen Bedingungen (Verkäufer, Käufer, Adresse, Zollamt) bestehen bleiben ?
Ich habe mich bisher noch nie damit beschäftigt, weil ich bis dato nie im Ausland bestellt habe und beim Nachlesen auf der Zollseite
würde ich das so verstehen.
es zählt nur als eine Sendung, wenn du es vom gleichen Absender am gleichen Tag verschickt bekamst.
Sonst gilt Einzelbehandlung.

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 10.12.2014, 18:51
von fuchsface
Wie ist das eigentlich, wenn man z.B. drei Artikel bestellt, dann mit der Rechnung zum Zoll muss und feststellt, dass noch zwei weitere Artikel als Geschenk mitgesendet wurden? Ich frage mich, ob der Zoll dann denkt, man wolle gemeinschaftlich mit dem Verkäufer betrügen und die Rechnung sei gefälscht bzw. das restliche Geld hätte es unter der Hand gegeben, um den Zoll gering zu halten? Oder akzeptieren die "Geschenke" einfach als solche und verzollen die nicht?

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 10.12.2014, 22:45
von Florence
Hallo Ihr Lieben,
ich konnte gerade meine Flexis vom Black Friday in den Empfang nehmen. Sie waren in ihrem Päckchen im Briefkasten.

Die komische Sache, bei der ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt:
am Paket war ein Zettel in der Dokumententasche. Betitelt mit "Zollanmeldung/Steuerbescheid. Für den Beteiligten". Darin steht, dass ich 18€ und ein paar Cent bis zum 16.01.2015 an die Bundeskasse Trier zu zahlen habe, aber keine Bankverbindung.
Hat irgendjemand davon Ahnung/ schon mal davon gehört und kann mich aufklären? Mein Plan wäre sonst morgen beim Zollamt anzurufen.

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 11.12.2014, 07:40
von Karalena
Hallo Florence, bist du in dem Schreiben denn namentlich erwähnt? Ich glaube dass es so ist, dass die Post das eben wie bei Postverzollung üblich, vorgestreckt hat (also bereits bezahlt hat) und dann von dir hätte einfordern müssen. Es passiert aber manchmal, dass der Postbote das vergisst/nicht macht und dann eben die Post auf den Kosten sitzen bleibt quasi. Da sie aber schon die Steuer bezahlt hat, sollte da für dich kein Problem mehr entstehen.
Wenn da keine direkte Rechnung an dich mit vollständiger Bankverbindung ist, würde ich davon ausgehen, dass das schon abgewickelt ist.

Edit: Ähnliches findet man auch beim Suchen im Internet.

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 11.12.2014, 11:56
von Florence
Ich bin da schon namentlich erwähnt, aber so richtig blicke ich trotzdem nicht durch.
Ich häng das ganze mal hier an, dauert nur einen Moment.

Edit: Links wieder entfernt

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 11.12.2014, 12:37
von Karalena
Meiner Meinung nach musst du da nichts zahlen. Die Post steht ja als Vertreter da drin, und ein Fälligkeitstermin wird auch nicht genannt. Ich denke es ist so wie oben geschrieben, dass die Post das als Vertreter übernommen hat und die es sich normalerweise von dir hätte wiederholen müssen. Das Schreiben würde ich als Informationsschreiben werten.

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 11.12.2014, 15:56
von Florence
Ein Fälligkeitsdatum hab ich entdeckt, auf Seite 1 die letzten beiden Zeilen
"Die aufgeschobenen Beträge sind spätestens an dem genannten Fälligkeitstag (A-Frist) an die Bundeskasse Trier zu zahlen"

Weiter oben in der Tabelle ist die A-Frist mit dem 16.01.2015 datiert.

Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges

Verfasst: 11.12.2014, 16:05
von Karalena
Da habe ich das Schreiben ewig lange genau untersucht und das nicht entdeckt :D
Hm, daneben steht ja "Aufschubnehmer: Dt. Post" oder so ähnlich...
Lt der Seite vom Zoll, die in dem Punkt bissl unübersichtlich ist, hat die Post wohl also wirklich beim Zoll eine Sicherheit für den Betrag hinterlegt. Also quasi deine Steuern gezahlt. Diese würde sie sich jetzt von dir wiederholen, was sie nicht getan hat.
Der Zoll ist meiner Meinung nach aus der Sache damit raus, die haben ihr Geld. Und die Post verlangt das Geld eigentlich auch nicht nachträglich, wenn der Postbote es verschlampt hat, einzuziehen.
Wenn du also das Geld unbedingt selber tragen willst und nichtwillst, dass die Post drauf sitzen bleibt (obwohl so ein Betrag bei denen bestimmt irgendwo hinten überfällt), dann wäre der richtige Ansprechpartner sicher die örtliche Poststelle.