Verfasst: 10.09.2011, 17:18
Gestern im ClubCarnage in Düsseldorf einmal perfektes 1a Haar in klassischer Länge gesehen, schwarz mit asiatischer Trägerin. Einfach wundervoll
Wir sagen "ja" zu langem Haar.
http://www.langhaarnetzwerk.de/phpBB3/
Ich würde (bis jetzt gerade) aber ehrlich gesagt auch bisserl doof gucken, wenn mir jemand Helmut ins Ohr flüstert...imene hat geschrieben:Das ist Helmut. Der wurde hier im LHN auf diesen Namen getauft.
Deshalb müßte es für LHN-Langhaars eigentlich reichen, ein "Helmut" zugeflüstert zu bekommen, um sich gegenseitig als LHN-Mitglied zu erkennen.
und das würde ja auf die Dame zutreffen..auch wenn Porträt und eine Rückansicht nicht dasselbe sind...schwierigPersonen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Porträtfoto darzustellen
ich glaub, ich weiß wen du meinst..kenn sie nur vom Sehen her..sie hat wirklich wundervolles HaarMrsMiaWallace hat geschrieben:Gestern im ClubCarnage in Düsseldorf einmal perfektes 1a Haar in klassischer Länge gesehen, schwarz mit asiatischer Trägerin. Einfach wundervoll
Ich werde mir das Bild, wenn er es mir geschickt hat, nochmal genauer anschauen. Soweit ich mitbekommen habe, sieht man noch mehr auf dem Bild als nur sie. Dann entscheide ich, ob ich es reinstelle.Fylgja hat geschrieben:Soweit ich weiß ist das nicht erlaubt Bea.
Quelle wiki:und das würde ja auf die Dame zutreffen..auch wenn Porträt und eine Rückansicht nicht dasselbe sind...schwierigPersonen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Porträtfoto darzustellen
Es ist nicht mal erlaubt Fotos von Personen ohne deren Einwilligung zu machen, egal ob von vorne oder von hinten. Wie Fylgja schon geschrieben hat, ist es was anderes, wenn man eine große Menschenmenge auf einem Bild hat oder ähnliches, aber so wie du es beschreibst, Bea, ist das nicht erlaubt. Demnach poste das Foto hier bitte nicht.Bea hat geschrieben:Ich werde mir das Bild, wenn er es mir geschickt hat, nochmal genauer anschauen. Soweit ich mitbekommen habe, sieht man noch mehr auf dem Bild als nur sie. Dann entscheide ich, ob ich es reinstelle.Fylgja hat geschrieben:Soweit ich weiß ist das nicht erlaubt Bea.
Quelle wiki:und das würde ja auf die Dame zutreffen..auch wenn Porträt und eine Rückansicht nicht dasselbe sind...schwierigPersonen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Porträtfoto darzustellen