Ach, das kann man auch als Volljurist "unkritisch" sehen. Man muss nur argumentieren und schon kommt der schönste Streit zustande, wo der Richter dann ene-mene-muh macht..
Wettbewerbsvorteile auszugleichen ist ja nun nicht vom Sinn und Zweck der Kosmetikverordnung umfasst, sondern wie immer, Schutz der goldenen Kuh *hust* des Verbrauchers. Und dass der immer dümmer wird, beweist uns nicht nur das alltägliche Fernsehprogramm.
Die Frage ist halt, ob der Verkauf von nicht-fertig gereiften Seifen noch quasi lege artis ist, also im Sinne von Kosmetikverordnung und ProdHaftG "sicher" für den Verbraucher ist. Dazu können wir dann einen Seifen-Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen..
Im Ergebnis: Wo kein Kläger, da kein Richter..
Warum sich die Gemüter hier darüber allerdings erhitzen, versteh ich nicht so recht. Hat jemand mal Steffi kontaktiert, weil er es nicht ok findet???