Verfasst: 22.09.2012, 13:08
Danke dir. Dann warte ich noch eine Woche, bevor ich mir Gedanken mache. 

Wir sagen "ja" zu langem Haar.
http://www.langhaarnetzwerk.de/phpBB3/
Das gilt also auch für regionale Zollstellen, und ist mir ja auch schon so gegangen (also einmal, dass ein Päckchen geöffnet wurde, und einmal, dass die Rechnung außen am Paket betrachtet wurde). Da liegt dann ja auch ein entsprechender Infozettel im Paket und es ist gekennzeichnet, dass es geöffnet wurde. Also scheint ja auch zumindest meine Zollstelle Postbeamte zu haben, die die Pakete öffnen. Zumindest war die "geöffnet" Kennzeichnung damals von meiner Zollstelle. Und wenn der Zollbeamte ne Rechnung am Paket sieht (und da steht ja groß und deutlich "INVOICE" drauf, dann ist es ja vermutlich nicht zu viel verlangt, den Postbeamten am Nachbararbeitsplatz zu holen, damit der die Rechnung ansieht/das Paket öffnet. Der darf das nämlich auch, das darf nicht nur der Empfänger. Aber zu behaupten, da wäre keine Rechnung, find ich sehr dreist...[...] Deshalb dürfen die Zollbehörden Sendungen, die im Postverkehr befördert werden öffnen lassen und inhaltlich prüfen.
Da muss dann bei mir ja wirklich jemand geschlampt haben, weil die Angaben bei 60th sind ja immer gleicher Art, die Rechnung ist außen gut sichtbar dran, und einmal wird direkt zugestellt (mit Abgaben) und einmal muss ich zum Zollamt, weil angeblich keine Rechnung dran ist (mit Abgaben).[...] Postsendungen werden immer an ein Zollamt weitergeleitet, wenn eine direkte Zustellung nicht möglich ist.
Das ist dann der Fall, wenn Angaben zum Inhalt der Sendung fehlen und/oder die Angaben darauf hindeuten, dass sie unvollständig oder fehlerhaft sind.
Das heißt für mich, dass jede Sendung aus dem Ausland (nicht EU) zollamtlich abgefertigt wird und diesen grünen Aufkleber bekommt (was ich ja oben schrieb - "automatisch" war da vllt unglücklich ausgedrückt), und zwar direkt bei dem Zollamt, wo es Deutschen Boden betritt (was eben oft Hamburg oder Frankfurt sind). Und ich hatte bisher auch noch kein Paket aus dem Ausland (nicht EU), was keinen Aufkleber hatte. Aber nciht jedes dieser Pakete musster einer genaueren Betrachtung standhalten, bei manchen aus Asien fehlt ja sogar die Deklaration oder ist nicht zu lesen (selbst wenn man weiß, was da steht). Daraus schließe ich für mich, dass wirklich geprüft nur einige Stickproben sind, und die anderen einfach so den Aufkleber bekommenEine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden.
Dabei dürft ihr aber wie schon beschrieben nicht vergessen, daß diese Art eben länger dauern kann, als wenn ihr selbst hinfahrt.Muss ich auf jeden Fall zum Zollamt und die Verzollung selber erledigen?
Nein, wenn Sie die Anmeldung nicht selber vornehmen möchten, besteht die Möglichkeit, sich von der Deutschen Post AG vertreten zu lassen. Zu diesem Zweck schicken Sie bitte die Benachrichtigungskarte und die fehlenden Unterlagen an die Zollstelle. Diese wird die Sendung dann der Deutsche Post AG zur Verzollung übergeben. Bitte kalkulieren Sie eine entsprechende Bearbeitungszeit ein. Gegebenenfalls können bei verzögerter Benachrichtigung der Zollstelle Lagerkosten für die Postsendung entstehen
Hier liegt das "Geheimnis" im öffnen lassen... Postler oder Beteiligter selbst.Darf der Zoll meine Postsendung öffnen?Der Zoll darf trotz Brief- und Postgeheimnis Postsendungen öffnen lassen und ihren Inhalt prüfen.