Re: Zoll, Lieferzeiten, Sonstiges
Verfasst: 09.10.2015, 12:38
woelfchen, das ist alles etwas komplizierter.
Zunächst einmal ist ein Paket oder ein Brief aus den USA ja eine Sache des Versandunternehmens, also nehmen wir einmal an, der Post oder der DHL. Sie hat ja den Auftrag, das zu transportieren, denn dafür zahlen wir Porto. Nach §5 Zollverwaltungsgesetz ist das Versandunternehmen verpflichtet, Sendungen beim Zoll zur Nachprüfung vorzulegen, wenn es den Anschein hat, dass es sich um zollpflichtige oder verbotene Ware handelt. Genau das geschieht mit dem meisten Haarschmuck, den wir hier so bestellen. Da aber das Transportunternehmen ja dafür haftet, dass die Sendung auch sicher ankommt, muss sozusagen die Post "dabeisein" und auf die Sendung aufpassen. Das ist natürlich auf den großen Flughäfen alles institutionalisiert. Da steht ja nicht unser Postbote daneben.
Es wird heute zwar viel durchleuchtet, aber immer auch viel geöffnet, ohne dass einer von uns dafür zum Zoll muss. Bei mir kommen beispielsweise alle Lilla Rose-Lieferungen geöffnet an, aber auch alle Stoffe, die ich in Asien bestelle. Das können bei mir schon mal um die hundert Sendungen im Jahr sein. Da können sehr unterschiedliche Aufkleber darauf hinweisen. Einige von Euch kennen sicher auch das grünbedruckte Klebeband, mit dem man geöffnete Lieferungen wieder verschließt. (Grün ist die Farbe des Zolls. Der fette rote Aufkleber, den man auch manchmal hat, weist auf den Verdacht hin, dass es sich um Waren oder Materialien handelt, die nicht eingeführt werden dürfen.)
Man muss also, und hier kommen die Gebühren ins Spiel, genau unterscheiden, in wessen Auftrag etwas geöffnet wird. Im gewünschten Fall (Rechnung ist draußen drauf, die Ware kann eindeutig als die erkannt werden, die auf der Rechnung steht) wird im Auftrag des Zolls geöffnet. Im Fall der nachträglichen Verzollung öffnet die Post im Empfänger-Auftrag, also in unserem. Das erste Öffnen im Auftrag des Zolls ist mit den Portokosten gedeckt. Das zweite Öffnen in unserem Auftrag müssen wir künftig bezahlen.
Grundsätzlich gilt das Postgeheimnis nicht, wenn es sich um Warensendungen handelt. Im Rahmen der Arbeit des Zolls darf jede Warensendung auch ohne Beisein des Empfängers geöffnet werden, wenn die Rechnung außen drauf ist. Die Rechnung ist sozusagen der Beweis, dass es eine Warensendung ist.
Aber genau hier ist ja das Problem: Viele unserer Versender vergessen die Rechnung oder deklarieren sogar Handelsware als Geschenk (das ist ja die Freigrenze höher) und dann geht es um die Frage, ob eine Sendung privat ist oder nicht. In dem Fall muss der Empfänger öffnen oder jemanden damit beauftragen, das zu tun.
Wenn der Zoll außerdem nicht sicher ist, ob Rechnung und Ware zusammenpassen, dann verlangen sie eben den Nachweis von uns dafür. Und dann müssen wir dahin. Oder wir müssen jemanden mit Vollmacht dahin schicken. Und dafür können wir nun auch die Post/DHL engagieren. Muss aber keiner.
Zunächst einmal ist ein Paket oder ein Brief aus den USA ja eine Sache des Versandunternehmens, also nehmen wir einmal an, der Post oder der DHL. Sie hat ja den Auftrag, das zu transportieren, denn dafür zahlen wir Porto. Nach §5 Zollverwaltungsgesetz ist das Versandunternehmen verpflichtet, Sendungen beim Zoll zur Nachprüfung vorzulegen, wenn es den Anschein hat, dass es sich um zollpflichtige oder verbotene Ware handelt. Genau das geschieht mit dem meisten Haarschmuck, den wir hier so bestellen. Da aber das Transportunternehmen ja dafür haftet, dass die Sendung auch sicher ankommt, muss sozusagen die Post "dabeisein" und auf die Sendung aufpassen. Das ist natürlich auf den großen Flughäfen alles institutionalisiert. Da steht ja nicht unser Postbote daneben.
Es wird heute zwar viel durchleuchtet, aber immer auch viel geöffnet, ohne dass einer von uns dafür zum Zoll muss. Bei mir kommen beispielsweise alle Lilla Rose-Lieferungen geöffnet an, aber auch alle Stoffe, die ich in Asien bestelle. Das können bei mir schon mal um die hundert Sendungen im Jahr sein. Da können sehr unterschiedliche Aufkleber darauf hinweisen. Einige von Euch kennen sicher auch das grünbedruckte Klebeband, mit dem man geöffnete Lieferungen wieder verschließt. (Grün ist die Farbe des Zolls. Der fette rote Aufkleber, den man auch manchmal hat, weist auf den Verdacht hin, dass es sich um Waren oder Materialien handelt, die nicht eingeführt werden dürfen.)
Man muss also, und hier kommen die Gebühren ins Spiel, genau unterscheiden, in wessen Auftrag etwas geöffnet wird. Im gewünschten Fall (Rechnung ist draußen drauf, die Ware kann eindeutig als die erkannt werden, die auf der Rechnung steht) wird im Auftrag des Zolls geöffnet. Im Fall der nachträglichen Verzollung öffnet die Post im Empfänger-Auftrag, also in unserem. Das erste Öffnen im Auftrag des Zolls ist mit den Portokosten gedeckt. Das zweite Öffnen in unserem Auftrag müssen wir künftig bezahlen.
Grundsätzlich gilt das Postgeheimnis nicht, wenn es sich um Warensendungen handelt. Im Rahmen der Arbeit des Zolls darf jede Warensendung auch ohne Beisein des Empfängers geöffnet werden, wenn die Rechnung außen drauf ist. Die Rechnung ist sozusagen der Beweis, dass es eine Warensendung ist.
Aber genau hier ist ja das Problem: Viele unserer Versender vergessen die Rechnung oder deklarieren sogar Handelsware als Geschenk (das ist ja die Freigrenze höher) und dann geht es um die Frage, ob eine Sendung privat ist oder nicht. In dem Fall muss der Empfänger öffnen oder jemanden damit beauftragen, das zu tun.
Wenn der Zoll außerdem nicht sicher ist, ob Rechnung und Ware zusammenpassen, dann verlangen sie eben den Nachweis von uns dafür. Und dann müssen wir dahin. Oder wir müssen jemanden mit Vollmacht dahin schicken. Und dafür können wir nun auch die Post/DHL engagieren. Muss aber keiner.