
Von dem "nicht wissen, was man in dem Alter tut" würde ich persönlich jetzt nicht automatisch ausgehen, ich habe jüngere Kinder erlebt, die schon zutiefst bösartig waren.
Moderator: Moderatoren
elfe33, das ist falsch! Das Abschneiden von Haaren gegen den Willen gilt in Deutschland als KÖRPERVERLETZUNG!!!Ich meine wir haben uns früher doch auch gegenseitig sie Haare geschnitten oder nicht? Hier in Deutschland würde die Polizei einen auslachen oder nicht??? Klar es gehört sich nicht andere zu schickanieren, aber jemanden wegen Haare abschneiden vor Gericht stellen, finde ich echt übertrieben.
Also ich finde es echt unverschämt, wie du mich hier angreifst. Du scheinst ja der große Juragott zu sein!Jeshuana hat geschrieben:da sind so viele Fehler drin...
Klar, weil eine Mutter ihr Kind mal alleine lässt, darf absolut JEDER mit dem Kind machen was er will...die Mutter ist also Schuld und nicht der Angreifer? elfe33, wenn du von Jura keine Ahnung hast, lass es!
Danke HarrietHarriet hat geschrieben:@ Jeshuana
Moment mal. Was sollen hier diese persönliche Angriffe?
Ist das hier ein Juristenforum oder unterhalten wir und über unsere unmaßgeblichen Sichten zu dem Fall?
Wenn Aufsichtspflicht den Grund hat, Kinder vor Schaden zu bewahren, dann spielt das natürlich auch eine Rolle, erst Recht, wenn man dafür andere Kinder vor Gericht zerrt. Der Einwand ist doch berechtigt und bedeutet für mich nicht, dass andere völlig unschuldig sind. Das setzt du aber selbstverständlich voraus.
Wir kennen uns alle vermutlich zu wenig in amerikanischem Recht aus, um uns dazu fundiert zu äußern, aber unsere Gedanken dazu werden wir doch wohl äußern dürfen, ohne das hier jemanden der Mund verboten werden soll.
Satine hat geschrieben:http://vigilantcitizen.com/vcboards/viewtopic.php?p=309502&sid=143a3e0aef92d8d5a3c419b56f500d2a
Da steht mehr zu den Hintergründen. Die Mädels haben der Kleinen wohl mit einer gerade gekauften Schere im McDo quasi im Vorbeilaufen die Haare abgeschnitten. Da kannste auch lesen, was die 13jährige sonst noch so veranstaltet hat in der Vergangenheit.
In Selbstjustiz ein Kind für Sachbeschädigung zu schlagen ist okay, aber wenn ein Richter es für Körperverletzung belangt ist das übertrieben? Da sehe ich jetzt keine Verhältnismässigkeit. Ich hätte dich übrigens angezeigt wenn du mein Kind geschlagen hättest, das ist in Deutschland verboten. Und du hättest vor Gericht keine Chance gehabt, von daher würde ich dir raten, das in Zukunft zu unterlassen, wegen Kindesmisshandlung vorbestraft ist vermutlich nichts was du gerne im Führungszeugnis hättest.Violetta hat geschrieben: und dem Bengel rechts und links eine runtergehauen. Es tut mir bis heute nicht leid, obwohl die Mutter des Früchtchens irgendwann natürlich wutschnaubend bei uns aufgetaucht ist...