Warensendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort zur Zahlung fällig. Die Deutsche Post tritt in diesem Moment für ihre Empfängerkunden in Vorlage, übernimmt die Zahlung der Gebühren an den Zoll und zieht diese bei der Zustellung bzw. Übergabe in der Filiale wieder vom Empfänger ein. Dieser Aufwand ist unabhängig vom Wert der Ware und fällt auch bei Waren mit geringem Warenwert an, sofern Einfuhrabgaben kassiert werden müssen. Für diese Leistung erhebt die Deutsche Post eine Auslagepauschale in Höhe von 6 EUR.
Vor ein paar Jahren musste man diese Pauschale nie zahlen, die gibt es, wie gesagt, noch nicht so lange. Durch Abschaffung der Freigrenze wird auch günstiger Haarschmuck da mal schnell teuer.
Um diese Gebühr kommt man nur drum herum, wenn man der Verkäufer IOSS Verfahren nutzt und die Einfuhr bei der Bedtellung vom Kunden mit einberechnet und korrekt an den Deutschen Staat abführt. Leider gibt es damit noch Probleme - siehe Lilla Rose, wo man doppelt zur Kasse gebeten wird. (Mir wurden aber doppelt gezahlte Steuern immer von LR zurückerstattet).
Edit: hat sich mit Karalena überschnitten, ich lasse es dennoch mal stehen.
