da hier schon mehrfach Anfragen kamen, was denn nun genau das Verpackungsgesetz beinhaltet und wer davon betroffen ist, hier (da ich davon ausgehe, dass in dieser Rubrik auch viele Shopinhaber mitlesen) eine Aufstellung.
Die Behörde selbst nennt sich Verpackungsregister (auch LUCID genannt) und hier ist die offizielle Seite dazu.
Geben tut es das Gesetz bereits seit 2019, wo allerdings nur diejenigen Versender registrierungspflichtig waren, die Neuverpackungen in Umlauf brachten. Die eingegangenen Meldungen waren der Behörde jedoch zu wenige und deshalb wurde das Gesetz durch eine Novelle ab 01.07.2022 auf ALLE Verpackungsverschicker ausgeweitet.
Im Einleitungstext der Seite steht:
Es wird sich zwar auf eine europaweite Richtlinie bezogen, doch ist dieses Verpackungsgesetz hier in Deutschland und weltweit einmalig und die Warnungen, die diesbezüglich auf Etsy an Versender nach Deutschland ergingen, sich zu registrieren, bezogen sich auch explizit nur auf Deutschland! Ob die anderen EU-Staaten so etwas noch planen oder ob sie die Verpackungsüberwachung anderweitig umsetzen oder ignorieren, weiß ich noch nicht.Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht.
Das neue Gesetz gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Versender nach Deutschland.
Die Homepage dazu:
Dazu gehören u.a. auch Pappbecher für Getränke, Folien für einzupackende Pizza u.v.a.Bislang mussten sich Unternehmen nur registrieren, wenn sie Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht mit Waren befüllen oder einführen, das sind unter anderem Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen. Wer diese Verpackungen in Verkehr bringt, muss zusätzlich seine Systembeteiligungspflichten erfüllen und Datenmeldungen zu seinen Verpackungsmengen abgeben.
Die Verantwortlichen auf der Homepage dazu:
Diese explodierenden Registrierungszahlen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass im Vorfeld mit handfesten Drohungen wie Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro oder Versandverbot gearbeitet wurde.Dank des Verpackungsgesetzes: Deutschland setzt internationale Maßstäbe
Dass die neuen Regelungen die Wettbewerbsgleichheit nach vorne bringen, belegen auch die explodierenden Registrierungszahlen aus aller Welt im Verpackungsregister LUCID. „Einmal mehr zeigt sich: Mit dem Verpackungsgesetz und dem damit verbundenen Aufbau des digitalen Verpackungsregisters LUCID hat Deutschland internationale Maßstäbe gesetzt und die Voraussetzungen für Produktverantwortung 2.0 geschaffen“, sagt Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR.
Wer mehr über Einzelheiten erfahren möchte, wird hier zu einem Link ins Leere geleitet.
Das Unternehmen, das also seiner neuen Verpackungsregistrierungspflicht nachkommen will, bekommt nach der Online-Registrierung von LUCID hier eine Nummer, die es auf jedem Paket anzugeben hat, um die Rechtmäßigkeit der Versendung zu dokumentieren.
Ausländische Versender haben mir mitgeteilt, dass die Anmeldungsprozedur schwierig bis undurchschaubar ist. Clear as mud, wie sich Julie von FolksOnTheEdge (USA) mir gegenüber ausdrückte. Und Claire von Furnivals Workshop (Großbritannien) muss jährlich dafür, dass sie ausschließlich recycelte Verpackungen verschickt, im Jahr 11 Britische Pfund zahlen, was momentan knapp 13 Euro sind. Wie diese Gebühr zustande kam, erschließt sich weder mir noch Claire, wenn ich mich durch die Seite des Verfassungsregisters klicke und dabei irgendwann immer auf diesen Leerlink stoße. Es scheint, als sei der Mangel an konkreten Informationen über Tarifstaffelung für verschiedene Unternehmenstypen und -größen ein gut gehütetes Geheimnis - eine Blackbox, die zusätzlich für Angst und Schrecken für große und kleine Versender sorgt.
Mit anderen Worten, man muss mit der Registrierung beginnen, weiß aber überhaupt nicht, was am Ende dabei herauskommt bzw. mit wieviel Geld man überhaupt rechnen muss. Und da hilft auch keine extra Gebärdensprachen-Unterseite auf der Homepage. Transparenz und Gerechtigkeit, wie sie auf der Homepage so euphorisch beschworen werden, sehen in meinen Augen anders aus. Möglicherweise ist es genau diese Unkonkretheit, die rechtliche Schritte gegen das neue Gesetz ermöglichen könnte.
Wenn es Neues gibt, melde ich mich bzw. sind weitere Anregungen und Infos willkommen.

LG
Fornarina