

Moderatoren: Varenka, Fluse, Moderatoren
Erstmal: vielen Dank für die Infos!Hagazussas hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,
Versandkosten etc. werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich für Zölle. Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.
Wird die Freigrenze von 22 Euro überschritten, wird 19% Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird zudem die Freigrenze von 150 Euro überschritten, ist auch noch Zoll zu zahlen. "Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren" (Position 9615) unterliegen einem Zollsatz von 2,7%.