habe gestern nacht bestellt, zutaten für mein allererstes sprüh-leave-in, und erwarte sehnsüchtig einen anruf aus der heimat, dass post für mich da ist

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nein du irrst nicht, die inhaltsstoffe müssen sogar angegeben werden. ist mWn gesetzlich geregelt, dass hersteller für die in D verkauften produkte alle inhaltsstoffe auf schlau angeben müssen...Camille hat geschrieben:Inhaltsstoffe als Betriebsgeheimnis? Ich dachte, die müsste man immer offenlegen und nur die genaue Zusammensetzung (also wieviel Prozent wovon), Herstellungsmethode, was auch immer seien dann die Betriegsgeheimnisse. Aber vielleicht irre ich mich auch.
Ich habe bisher einmal bei behawe bestellt, und alles hat reibungslos geklappt. Aber ich hab auch nichts gefragt, deshalb kann ich zu dem Teil des Service nichts sagen.
Hat das hier schon mal jemand gehabt? Also das kein Mindestbestellwert verlangt wurde? Ich komm ja wieder nicht auf 10 €. -.-kinokuss hat geschrieben:Seltsam, ich musste die bisher immer bezahlen, bzw. sollte bezahlen, hab dann aber noch was dazu genommen..Eluen hat geschrieben:Ich habe inzwischen Antwort bekommen.
Diese "Bearbeitungsgebür" wirde bei einer Bestellung von bis zu 10 Euro berechnet.
Da ich aber kein Neukunde bin, wird sie mir nicht angerechentbzw. bei Rechnungserstellung automatisch abgezogen.
Lagerst du sie vielleicht zu warm?Teffi hat geschrieben:
Meine neue Shea- Nilotica- "Butter" besteht aus gelbem, flüssigem Öl mit cremefarbenen Krümeln drin.
Gibt es Erfahrungen, wie sowas zu reklamieren ist?