Verfasst: 13.04.2010, 16:19
Mann von Dekublatt:
lg
Nein, das stimmt nicht. Wie gesagt er muss dir beweisen, dass der Mangel nicht schon vorlag als er dir die Bürste gesendet hat, ohne wenn und aber. Erst nach sechs Monaten musst du ihm das beweisen.Red Savina hat geschrieben:Hier ist die Antwort:"
diskutieren bringt hier wahrlich nichts mehr, schicken Sie die Bürste auf Ihre Kosten an uns zurück; dann erstatten wir Ihnen ohne Abzug von Nutzungsgebühren den Kaufbetrag der Bürste.
An sich müssten Sie uns beweisen, dass Sie das Kissen sachgemäß abgebaut haben. Aber wir belassen es jetzt dabei um etwaigen unnötigen Schriftverkehr zu vermeiden.
Natürlich könnte ich Ihnen auch noch anbieten, die Bürste abholen zu lassen, um unserer Nacherfüllung nachkommen zu können.
Ich würde die Bürste dann nach Erhalt beim Hersteller einsenden und diese reparieren lassen und/oder diese ggf. gegen dieselbe Bürste austauschen lassen. Dies würde ca. 2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Ein Umtausch in eine andere Bürste ist so vorab nicht möglich, sowie die Erstattung vor unserem Recht auf Nacherfüllung nicht erfolgen kann."
Stimmt das mit der Beweispflicht?
Also ich würde die Bürste zurückschicken, mich anschließend (wichtig: wenn du dein Geld hast!) bei Amazon beschweren und diesen Shop in Zukunft meiden, sonst kann es dir bei der nächsten Lieferung passieren, dass das Päckchen "leider" auf dem Postweg verloren gegangen ist. Dann hast du nur wieder unnötig Scherereien.Red Savina hat geschrieben: [...]
Werde das Ding jedenfalls zurückgeschicken. Ob ich im selben Shop wohl nochmal bestellen soll![]()
Hätte ja schon gerne einen Denman. Jedoch wird in den ganzen Shop-Ansichten nicht immer klar, ob das Kissen abnehmbar ist, oder nicht.
lg