Wegen dem Beispiel mit den Bleistift - mit Schuhen ist es dasselbe - und eine Garantie kann man auch ausschließen, eine Gewährleistung nicht.
Ebenfalls kann dir mein Mann mit 100% Sicherheit sagen kann, ist, dass auch ein Bleistift, wenn er einen
Mangel hat, Gewährleistungsansprüche auslöst.
Hier nochmal ein genaues Zitat von meinem Mann zu diesem Thema. Er würde das dem Verkäufer schreiben - wenn er dann immer
noch pampig ist, Amazon direkt anschreiben.
_____
Nach §434 BGB muss die gekaufte Sache frei von Sachmängeln (i.B. von zugesicherten Eigenschaften) sein. Der Käufer darf also erwarten, dass sich die gekaufte Sache (hier die Bürste) zur "gewöhnlichen Verwendung" eignet (sprich man kann die Haare bürsten) sowie, dass sie die zugesicherten Eigenschaften (hier das abnehmbare Kissen) hat.
Nach §476 BGB muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Übergang zwischen den Parteien vorlag, wenn der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auftritt.
____
Sprich: ER muss DIR beweisen, dass der Mangel nicht schon da war als er es verkauft hat, das wird so gut wie nie gehen.
Einen Auschluss für Hygieneartikel kenne ich (zumindest im österreichischen Recht) nicht, im deutschen BGB habe ich auch nichts gefunden.
Ich nehme eher an der Verkäufer verwechselt da Garantie und Gewährleistung.
_____
Ich hoffe wir konnten dir weiterhelfen
Liebe Grüße Dekublatt & Mann von Dekublatt
